(19.12.2014, 12:42)Höllenhund schrieb: Da müsste doch der Rechtsweg möglich sein, oder?
Der Rechtsweg ist möglich, sofern der richtige Name und Anschrift bekannt sind. Die Frage ist, ob der Rechtsweg hilft, das Geld zurück zu erhalten. Was nützt der schönste Titel, wenn er nicht zum Ziel führt. Wo nichts ist, kann nichts gepfändet werden.

Rechtsweg
Eine wichtige Aussage dazu:
Zitat:ACHTUNG! Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, wirst du von deiner Forderung nichts bekommen und obendrein sämtliche Kosten des Verfahrens selbst tragen müssen.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard