21.02.2015, 21:14
Zitat:Problematisch daran ist lediglich, dass nur die Freier bei Nichteinhaltung bestraft werden sollen.Mag ein weiterer Test sein - wie sehr kann man schwedische bzw. feministische Gesetzgebung einführen. Weiteres Beispiel sind die Frauenquoten, die eigentlich gegen die Gleichberechtigung/Gleichbehandlung verstossen. Frauen sind halt gleicher. Bitte nicht vergessen, dass Feministinnen inzwischen den Marsch durch die Institutionen angetreten sind. Teilweise bis ins oberste Richteramt - Interessierte googeln nach "Susanne Baer". Ebenfalls eine Saarländerin
Das ist ein Einstieg in eine dubiose nicht Gleichbehandlung und somit rechtlich zweifelhaft.

Gerade bei der Genehmigungspflicht gilt es wachsam zu bleiben. Vgl. Österreich. Soll dort teilweise abstruse Kriterien geben. Beispielsweise, dass ein Bordell im Erdgeschoß zu sein hat (Link habe ich nicht parat - hab's irgendwo mal gelesen)...

Bzgl. Wegstecken: dem kann ich mich nur anschließen. Haltet das Gewerbe am Florieren...

Want to make feminism panic? MGTOW!