23.09.2006, 20:24
Q Ex-DA: Also ich bin in dem Thema rechtlich ja wirklich nicht sehr bewandert.
Die Vereinbarung über eine "nette Zeit" hat nach meinem Kenntnisstand mittlerweile irgendwo den Stellenwert eines Vertrages (über die Einklagbarkeit unterhalte ich mich hier nicht). Und Verträge dürfen nach meinem Kenntnisstand nur von Volljährigen eingegangen werden. Ansonsten nur unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Und ob die dann nicht irgendwo ans Bein gepisst bekommen, sollten sie einem solchen Dienstleistungsvertrag in einem Anflug gelebten Wahnsinns tatsächlich zustimmen, das wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Ich sage es mal einfach so, mit meinem unvollkommenen Rechtsverständnis: Ich würde bewusst mit einer Minderjährigen nie, aber auch wirklich absolut nie, einen Fickvertrag abschließen. Und das nicht nur unter rechtlichen Aspekten, es wäre mir menschlich unter aller Sau.
Was Du wahrscheinlich meinst: GV mit einer über 16-Jährigen mag nicht strafbar sein. Aber gegen Entgelt???
Gruß
Metallfan
Die Vereinbarung über eine "nette Zeit" hat nach meinem Kenntnisstand mittlerweile irgendwo den Stellenwert eines Vertrages (über die Einklagbarkeit unterhalte ich mich hier nicht). Und Verträge dürfen nach meinem Kenntnisstand nur von Volljährigen eingegangen werden. Ansonsten nur unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Und ob die dann nicht irgendwo ans Bein gepisst bekommen, sollten sie einem solchen Dienstleistungsvertrag in einem Anflug gelebten Wahnsinns tatsächlich zustimmen, das wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Ich sage es mal einfach so, mit meinem unvollkommenen Rechtsverständnis: Ich würde bewusst mit einer Minderjährigen nie, aber auch wirklich absolut nie, einen Fickvertrag abschließen. Und das nicht nur unter rechtlichen Aspekten, es wäre mir menschlich unter aller Sau.
Was Du wahrscheinlich meinst: GV mit einer über 16-Jährigen mag nicht strafbar sein. Aber gegen Entgelt???
Gruß
Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.