24.09.2006, 19:42
Meinte schon gewerblich. Irgendwo im BGB steht das explizit drin. Prostitution ab 16 Jahren. Strafbar macht sich allerdings derjenige, der als Vermittler fungieren sollte. Sprich, wenn sie es aus eigenem Willen macht, ohne Zuhaelter ist das perfekt legal. Ich suche den Paragrafen nicht raus, ist aber irgendwo dort wo die ganzen Geschichten ueber Zuhaelterei usw. sind. Erwaehntes Wikipedia Artikel erwaehnt ein paar Paragraphen, in deren Naehe ist auch derjenige den ich meine.
Wegen Vertragsfreiheit: Ich habe das vor etlichen Jahren gelesen, damals war Prostitution noch sittenwiedrig, also war auch jeder Vertrag von Anfang an nichtig. Vielleicht hat sich das jetzt auch geaendert und der Paragraph wurde entfernt?
Apropos: Hat die CDU die durch die SPD gelockerten Gesetze zur Prostitution wieder rueckgaengig gemacht? Bin da nicht auf dem Laufenden.
D.
Wegen Vertragsfreiheit: Ich habe das vor etlichen Jahren gelesen, damals war Prostitution noch sittenwiedrig, also war auch jeder Vertrag von Anfang an nichtig. Vielleicht hat sich das jetzt auch geaendert und der Paragraph wurde entfernt?
Apropos: Hat die CDU die durch die SPD gelockerten Gesetze zur Prostitution wieder rueckgaengig gemacht? Bin da nicht auf dem Laufenden.
D.