26.09.2006, 08:31
Wie oben bereits angedeutet, muss die Altersgrenze geändert werden, namentlich aufgrund des UN Abkommens über die Rechte des Kindes. Dazu hat das Kabinett Ende August einen Gesetzentwurf abgesegnet.
Dieser Gesetzentwurf muss noch ins Parlament eingebracht und verabschiedet werden. Keine Ahnung, wie schnell die Mühlen mahlen. Vermutlich wird er in dem angesprochenen Punkt ohne wesentliche Änderung durchgewunken.
Gruß Satyr
p.s.: Metallfan und Sarado, danke fürs Abtrennen. Das ist wirklich besser so.
Pressemitteilung des Justizministeriums schrieb:Künftig genießen auch Sechzehn- und Siebzehnjährige den Schutz vor sexuellen Handlungen, für die der Täter eine Zwangslage des Opfers ausnutzt oder dem Opfer ein Entgelt bezahlt hat. Die Prostitution von Sechzehn- oder Siebzehnjährigen wird also künftig für den Kunden strafbar sein.In der vorgeschlagen Form spielt es dann auch keine Rolle mehr ob der Täter schon 18 ist. Auch sieht der Entwurf vor, dass der Versuch in Zukunft strafbar sein wird.
Quelle: BMJ Pressmitteilung vom 29. August 2006
Dieser Gesetzentwurf muss noch ins Parlament eingebracht und verabschiedet werden. Keine Ahnung, wie schnell die Mühlen mahlen. Vermutlich wird er in dem angesprochenen Punkt ohne wesentliche Änderung durchgewunken.
Gruß Satyr
p.s.: Metallfan und Sarado, danke fürs Abtrennen. Das ist wirklich besser so.