28.09.2006, 22:31
Ex-DA schrieb:Bei unter 18 jaehrigen ist auch die Bereitstellung von Raeumlichkeiten zur ausuebung der Prostitution strafbar.
D.
Genau, die müssen alles selbst zur Verfügung stellen, sonst ist es nicht legal...komische Moral...Wie ist es denn wenn der Freier ein Hotelzimmer mietet, ist es dann auch Bereitstellung von Räumlichkeiten?