02.09.2015, 12:24
(01.09.2015, 18:18)lauscher67 schrieb: in der jetztigen lage,bin ich mal gespannt was darauß wird.es wird jeder verfügbare wohnraum gebraucht....schau ma mal. ach ja,und wers ned glaubt.siehe grundgesetz art.14 abs 3....
Für alle die Lochschwager, die nicht alle Artikel des Grundgesetzes präsent haben, hier der Text des GG:
"Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze
bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter
gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der
Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Das in Frage kommende Haus für die zukünftige "gewerbliche" Nutzung ist jedoch kein Wohnhaus, sondern ein Bürohaus und müsste demnach für viel Geld umgebaut werden, aber auf der anderen Seite spielt das Geld für die zuziehenden Menschen ja keine Rolle. SDL, Obdachlose und sonstige Bedürftige müssen hinten anstehen, erst recht das Rotlichtmilieu. Es könnte aber sein, dass der investor umgestimmt werden kann, mit (Steuer-)Geldargumenten natürlich, dann hätten beide was davon. Nur wir SDL-Besucher würden mit ner Latte ins Leere gucken. :-(