02.09.2015, 15:51
Verstehe ich genauso. Als Nicht-Jurist würde ich trotzdem behaupten, dass da national noch mindestens eine Instanz drin wäre. Und europäische Gerichte gibt es ja auch noch, wobei ich nicht weiss, ob die hierzu angerufen werden könnten/dürften.
Aber...
1. die Klägerin dürfte als Prostituierte eine geringere Beschwerdemacht haben als wenn ein Herr Dr. XY daher käme
2. der Beschwerdegrund ist unpopulär und die Presse lenkt die öffentliche Meinung und übt dadurch auch einen gewissen Druck aus
3. der Klägerin dürften die finanziellen Mittel für weitere Kraftakte fehlen
4. die Klägerin steht nebst Anwalt alleine gegen einen Verwaltungsapparat und dürfte früher oder später an die nervlichen Grenzen kommen
Mürbe machen dürfte das Kalkül sein.
Aber...
1. die Klägerin dürfte als Prostituierte eine geringere Beschwerdemacht haben als wenn ein Herr Dr. XY daher käme
2. der Beschwerdegrund ist unpopulär und die Presse lenkt die öffentliche Meinung und übt dadurch auch einen gewissen Druck aus
3. der Klägerin dürften die finanziellen Mittel für weitere Kraftakte fehlen
4. die Klägerin steht nebst Anwalt alleine gegen einen Verwaltungsapparat und dürfte früher oder später an die nervlichen Grenzen kommen
Mürbe machen dürfte das Kalkül sein.