02.01.2016, 15:24
es ist nun mal simples deutsches Rechtssystem.
sobald Du einer Anweisung unterliegst wirst Du als scheinselbsständig geführt.
Löst nicht nur die Problematik der Sozialversicheungspflichten aus sondern auch das Theme Gehalt.
Insofern wird der Clubbetreiber nicht glücklich sein, sollte er sich in diese Diskussion einmischen,
da er dann ggf als Arbeitgeber eingestuft wird.
Als Unternehmerin und als solche wollen die Damen ja angesehen werden, hat Sie vollkommen selbstständig zu entscheiden welche Leistungen und Preise Sie veranschlagt.
Es ist mit Sicherheit ein schwieriges Thema, aber aufgrund der Behauptungen der sog. Selbsständigkeit muss die Dame vollkommen frei in Ihrer Entscheidung sein.
Dies gilt ebenso mit der sog Anwesenheitspflicht die ja anderwo sehr streng behandelt wird.
Wie die Clubs dass verantworten ist mir ein Rätsel!
sobald Du einer Anweisung unterliegst wirst Du als scheinselbsständig geführt.
Löst nicht nur die Problematik der Sozialversicheungspflichten aus sondern auch das Theme Gehalt.
Insofern wird der Clubbetreiber nicht glücklich sein, sollte er sich in diese Diskussion einmischen,
da er dann ggf als Arbeitgeber eingestuft wird.
Als Unternehmerin und als solche wollen die Damen ja angesehen werden, hat Sie vollkommen selbstständig zu entscheiden welche Leistungen und Preise Sie veranschlagt.
Es ist mit Sicherheit ein schwieriges Thema, aber aufgrund der Behauptungen der sog. Selbsständigkeit muss die Dame vollkommen frei in Ihrer Entscheidung sein.
Dies gilt ebenso mit der sog Anwesenheitspflicht die ja anderwo sehr streng behandelt wird.
Wie die Clubs dass verantworten ist mir ein Rätsel!