vorenus schrieb:[quote pid='837094' dateline='1454583655']
Um die Bedingungen des Beischlafs oder der beischlafähnlichen Handlung zu erfüllen, muss des Mannes Nudel (und nur die Nudel) in eine Körperöffnung gesteckt werden. Zunge, Finger, Zehen sind keine juristischen Beischläfer.
So hat es mir ein Strafrechtler erklärt.
mex schrieb:Unterliegt zwar nicht der deutschen Rechtsprechung, aber ich erinnere mich an die Aussage des Ex Präsidenten Bill Clinton der ja auch "no sexual relationship" mit seiner Praktikantin Monika Lewinski pflegte, da nur seine "Zigarre" den Weg in seine Praktikantin gefunden hatte...
In Bayern ist das Geschlechtsverkehr.