14.04.2016, 08:46
(14.04.2016, 06:23)Quax der Bruchpilot schrieb: Privat Versicherungen nehmen ja solche "Selbständigen Mädels" nicht auf. Wie sieht das bei den gesetzlichen Kassen aus??? Da ja bei angestellten ja beide Zahlen müssen also Arbeitgeber/Arbeitnehmer/innen. Meinst du hier kommt noch auf die Mädels auch Nachzahlungen auf sie zu?
Ach, die PKV nimmt die Damen ebenfalls auf, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund sind. Fragen nach der Häufigkeit von Geschlechtsverkehr darf die PKV nicht stellen. Und zumindest die Damen, die in "Vollzeit" im Club arbeiten, also an 15 bis 20 Tagen im Monat oder mehr, dürften auch über die Pflichtversicherungsgrenze kommen und sich damit bei der PKV versichern können.
Die GKV muss die Damen sogar aufnehmen, wenn ihr monatliches Einkommen aus abhängiger Beschäftigung unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Sozialversicherungs-Nachzahlungen dürfen dabei maximal für die zurückliegenden drei Monate dem Arbeitnehmer (bzw. hier dann der Arbeitnehmerin) belastet werden. Darüber hinaus zahlt immer der Arbeitgeber, und zwar für beide Anteile, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Da SV-Prüfungen so gut wie nie zeitnah erfolgen, trifft die ganze Nachzahllast bei falscher SV-Abrechnung also fast immer den Arbeitgeber. Da das Artemis sicher schlecht beraten wäre, von jetzt auf gleich proaktiv auf SV-Anmeldung umzustellen, und der Prozess sicher nicht in drei Monaten durch ist, haben die Damen also hier nichts zu befürchten. Die gelten auch sonst in dem Prozess sicher als Geschädigte (in dem ihnen die Sozialversicherung vorenthalten worden ist). Angeklagt sind die Inhaber und die Thekendamen, die alles vorgaben und kontrollierten.