26.10.2006, 02:32
Tanja, auch wenn ich kein Fachmann bin, kann ich ein paar Aspekte von Deinem Beitrag so nicht stehen lassen.
Die Mehrwertsteuer (juristisch Umsatzsteuer) beträgt 16 % auf den Nettobetrag (ohne MwSt). Das sind 13,79 % vom Endbetrag. Also müssen knapp 14 % vom Umsatz an den Fiskus abgeführt werden. Das mit 40 % stimmt einfach nicht, entweder verhört oder es sind die Vorauszahlungen für Umsatz- und Einkommenssteuer zusammen.¹
Jeder Selbständige, der seine Bücher nicht richtig führt, wird vom Finanzamt geschätzt. Es stimmt wohl, dass die da sehr schnell und rigoros sind. Wenn man nicht Acht gibt, bricht einem das als Selbständigem ganz leicht das (wirtschaftliche) Genick. Das betrifft aber alle Selbstständiger, ob Hure oder nicht. Jeder der sich selbständig macht, tut unter anderem deshalb gut dran, sich rechtzeitig zu informieren und sich einen Steuerberater zu leisten. Alles andere grenzt an Dummheit.
Ihr werdet also nicht anders besteuert, als andere. Zugegeben, es gehen in Eurem Job sicher viele Frauen zu blauäugig an diese Aspekte der Selbständigkeit heran. Aber auch andere haben schon ihren Umsatz für ihr Netto-Einkommen gehalten und dann ihr böses Erwachen erlebt.
Übrigens, muss man nur Umsatzsteuer abführen, wenn man im Vorjahr mehr als 17.500, eingenommen hat oder im aktuellen Jahr mehr 50.000, einnimmt (nehmen wird). Das erfährt man von jedem guten Steuerberater und ist vor allem für das erste Jahr der Tätigkeit interessant, denn weniger als 4.000 pro Monat erspart dann die Umsatzsteuer.
Gruß Satyr
(1) Bei einem Durchschnittssatz von 30 % Einkommenssteuer betrüge ESt. + MwSt. ungefähr 40 % vom Umsatz (wenn keine Kosten geltend gemacht werden können).
Der Gesamtbetrag im Fall der Kollegin erscheint mir plausibel. Die MwSt. von 60.000 Umsatz wären 8.300. Die Einkommensteuer dürfte über 10.000 betragen. Das FA verlangt dann die Nachzahlung fürs Vorjahr und Vorauszahlungen fürs laufende Jahr. Für beides zusammen kommen die 35.000 hin.
Die Mehrwertsteuer (juristisch Umsatzsteuer) beträgt 16 % auf den Nettobetrag (ohne MwSt). Das sind 13,79 % vom Endbetrag. Also müssen knapp 14 % vom Umsatz an den Fiskus abgeführt werden. Das mit 40 % stimmt einfach nicht, entweder verhört oder es sind die Vorauszahlungen für Umsatz- und Einkommenssteuer zusammen.¹
Jeder Selbständige, der seine Bücher nicht richtig führt, wird vom Finanzamt geschätzt. Es stimmt wohl, dass die da sehr schnell und rigoros sind. Wenn man nicht Acht gibt, bricht einem das als Selbständigem ganz leicht das (wirtschaftliche) Genick. Das betrifft aber alle Selbstständiger, ob Hure oder nicht. Jeder der sich selbständig macht, tut unter anderem deshalb gut dran, sich rechtzeitig zu informieren und sich einen Steuerberater zu leisten. Alles andere grenzt an Dummheit.
Ihr werdet also nicht anders besteuert, als andere. Zugegeben, es gehen in Eurem Job sicher viele Frauen zu blauäugig an diese Aspekte der Selbständigkeit heran. Aber auch andere haben schon ihren Umsatz für ihr Netto-Einkommen gehalten und dann ihr böses Erwachen erlebt.
Übrigens, muss man nur Umsatzsteuer abführen, wenn man im Vorjahr mehr als 17.500, eingenommen hat oder im aktuellen Jahr mehr 50.000, einnimmt (nehmen wird). Das erfährt man von jedem guten Steuerberater und ist vor allem für das erste Jahr der Tätigkeit interessant, denn weniger als 4.000 pro Monat erspart dann die Umsatzsteuer.
Gruß Satyr
(1) Bei einem Durchschnittssatz von 30 % Einkommenssteuer betrüge ESt. + MwSt. ungefähr 40 % vom Umsatz (wenn keine Kosten geltend gemacht werden können).
Der Gesamtbetrag im Fall der Kollegin erscheint mir plausibel. Die MwSt. von 60.000 Umsatz wären 8.300. Die Einkommensteuer dürfte über 10.000 betragen. Das FA verlangt dann die Nachzahlung fürs Vorjahr und Vorauszahlungen fürs laufende Jahr. Für beides zusammen kommen die 35.000 hin.