27.06.2016, 17:27
(27.06.2016, 15:56)blablub schrieb: Und was ist im Fall einer Schwängerung? Kann die SDL die Ermittlungsbehörde einschalten, um die Nr. vom vermeintlichen Vater zu bekommen?
Eigentlich nicht, eine Frau schwängern ist ja keine Straftat...
Edit: Statt SDL kann es ja auch ein Onenightstand sein.
Zitat:
Können Privatpersonen auch Anfragen stellen?
Nein, anfrageberechtigt sind ausschließlich die in § 112 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz aufgeführten Behörden (beispielsweise das Bundes-, Landeskriminalämter und auch die Notrufabfragestellen).
Sollten Sie eine Auskunft über den Inhaber einer Rufnummer benötigen, weil Sie auf Grund eines zivilrechtlichen Tatbestandes (z.B. Schadenersatzforderung) vorgehen wollen, empfehlen wir Ihnen eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachg...-node.html
Die Antwort interpretiere ich so, dass das durchaus möglich ist. Eventuell verwechselst Du das mit der Auskunft über Internetverbindungsdaten bei Providern, da sind Auskünfte nur bei Straftaten möglich.
Abgesehen davon: einfach zu behaupten, eine Straftat wäre passiert, um dann über den Anwalt Einblick in die Ermittlungsakten zu kriegen und auf die Art den Rufnummerinhaber zu erfahren, dürfte in der Praxis auch kein Problem sein.