Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
(18.01.2017, 23:20)Crash schrieb: Ih weiß nicht, wer es noch getan hat, aber ich habe das Gesetz mal komplett durchgelesen.
Klar hat es für die DL ein paar Pflichten wie ordnungsmäßiger Meldepflichten oder zwangsweiser Gesundheitsberatung, aber die finde ich nun nicht wirklich belastend,

Unschön aus Sicht der Betroffenen sind sicher auch die Gesetzesteile, die die Steuerpflicht betreffen, aber da wird sehr viel Geld umgesetzt - und Steuern zahlen wir als Kunden ja auch.  Und letztendlich ist das nichts anderes als eine gesetzliche Verankerung und leichte Erweiterung des bereits seit Längerem praktizierten "Düsseldorfer Modells".

So in der Summe: Ich finde das Gesetz nicht so dramatisch, wie die Worte, die drum gemacht wurden.

Allerdings stellen sich mir 2 Fragen:
Wer kontrolliert die Kondompflicht?
Und "Prostitutionsfahrzeuge" und "-schiffe" müssen amtliches Kennzeichen tragen. Mal gespannt, wann es den ersten "Prostitutionshubschrauber" oder "-ballon" gibt *lol*

Du solltest nicht nur lesen, sondern versuchen die Auswirkungen zu verstehen.

Die Meldepflicht "als Hure" ist z.B. besonders diskriminierend für die deutsche Hure, die in einer Kleinstadt, Gemeinde, etc wohnt. Die muss sich beim Amt outen, d.h. teilweise bei Bekannten, das spricht sich rum, also wird die das niemals tun und wird illegal arbeiten.
Heute ist es absolut und mit Recht verboten, solche Daten überhaupt zu speichern. Bei dem ersten Beamtenkontakt ist sie die "Nutte" und wird mit anderen Augen angesehen, als eine "normale" Frau. Das sieht man sogar heute schon in Bayern, wo dergleichen Daten illegal gespeichert werden. Ein normaler Selbständiger aus Hamburg muss sich doch nicht in München bei der Behörde anmelden, wenn er dort arbeiten will, warum muss das die selbständige Hure tun ??

Die Bordellstandards hören sich ja gut an, aber führen bei entsprechender Auslegung massenweise zu Schließungen von Wohnungsbordellen z.B. wegen z.B. nur einem Badezimmer. Man gibt den Behörden nun etwas in die Hand was sie vorher nicht hatten. Eine Wohnung von 2 Huren ist nun ein Bordellbetrieb, gleichberechtigt dürfen sie nicht mehr sein, eine ist nun de facto die Inhaberin, die andere evt. scheinselbständig ? Ist sie nur ansatzweise im Wohngebiet, kann die Behörde das untersagen. Das geht heute nicht, außer in bayrischen Sperrbegieten, z.B. jede Stadt unter 30.000 Einwohnern.

Das Steuern gezahlt werden müssen hat sich nicht geändert und wird durch das Gesetz NICHT beeinflusst. Das Düsseldorfer Modell ist für die vereinfachte Zahlung der Einkommensteuer gedacht, gilt aber heute und auch zukünftig nicht in allen Bundesländern. Hat mit dem Gesetz nichts zu tun.

Die Gesundheitsberatung ist dafür da, diejenigen unter den Frauen herauszufinden, die unter Zwang arbeiten. Stellt dir mal vor, wer das beurteilen soll, welche Fähigkeiten diese Leute haben müssen. Diese Leute gibt es in D nicht. Um das zu beurteilen, braucht man eine psychologische Ausbildung und jahrelange Erfahrung. Stell dir vor eine junge Rumänin, die der deutschen Sprache nicht sicher ist, soll mit Behörden diskutieren, die wird unsicher wirken, die bekommt niemals eine Genehmigung für diesen Job. D.h. hier wird es Berufsverbote hageln.
Einer erwachsenen Frau in regelmäßigen Abständen Gesundheitsregeln erklären zu wollen, ist vom Ansatz her schon Blödsinn. Für wie blöd hält man die Frauen ??

Eine Kondompflicht kann nicht kontrolliert werden, der Gedanke mag ja noch ok sein, das war es aber schon.

Lies bitte die Kritik beim Bund deutscher Juristinnen, den Voice4Sexworkers, dem BeSD, bei DonnaCarmen oder auch der Caritas. Versuch die Leute zu verstehen.
Es bedanken sich: stuermi,arno_nym,Richi,Jerry,RamsesII


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