Ja, anscheinend. Ist ja auch nicht der erste Fehler bzw. Ungenauigkeit in dieser FAQ...
Interessant finde ich noch (mal abgesehen von der Grammatik):
Prostituierte müssen also nicht befürchten überwacht und belangt zu werden, können aber
ihrerseits Freier belasten die Kondomverzicht verlangen. Wobei dann idR Aussage gegen
Aussage steht (es sei denn es gäbe Zeugen oder Ton- bzw. Bildaufzeichungen).

Interessant finde ich noch (mal abgesehen von der Grammatik):
Zitat:Für die von mancher Seite geäußerte Befürchtung, die Kondompflicht solle durch Einsatz
von „Scheinfreiern“ gegenüber Prostituierten mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden,
ist damit kein Raum.
Prostituierte müssen also nicht befürchten überwacht und belangt zu werden, können aber
ihrerseits Freier belasten die Kondomverzicht verlangen. Wobei dann idR Aussage gegen
Aussage steht (es sei denn es gäbe Zeugen oder Ton- bzw. Bildaufzeichungen).
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)
Merkel muß weg!
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