19.06.2017, 02:55
Info von Dona Carmen e. V. , Frankfurt / Main:
Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht in KA.
Am Mittwoch, den 21, Juni 2017, um 11:30 Uhr, übergeben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Prostitutionskunden dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von RA Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“.
„Beschwerdeführer“ sind – nach bisherigem Stand – 9 Sexarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen im ganzen Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- wie Kleinbetriebe aus West- und Ostdeutschland) sowie drei Prostitutionskunden.
Die von Doña Carmen e.V. auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutions-gewerbe, Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhält-nismäßigen, d.h. rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden.
Mein Kommentar hierzu:
Hat der Rechtsanwalt, Herr Starostik Erfolg, dann wird das Gesetz wieder geändert bzw. entschärft!
Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht in KA.
Am Mittwoch, den 21, Juni 2017, um 11:30 Uhr, übergeben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Prostitutionskunden dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von RA Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“.
„Beschwerdeführer“ sind – nach bisherigem Stand – 9 Sexarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen im ganzen Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- wie Kleinbetriebe aus West- und Ostdeutschland) sowie drei Prostitutionskunden.
Die von Doña Carmen e.V. auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutions-gewerbe, Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhält-nismäßigen, d.h. rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden.
Mein Kommentar hierzu:
Hat der Rechtsanwalt, Herr Starostik Erfolg, dann wird das Gesetz wieder geändert bzw. entschärft!

