20.06.2017, 15:15
(20.06.2017, 14:25)Joe2000 schrieb: Ein Gangbang-Verbot habe ich allerdings auch nicht gesehen im Gesetz
Zitat:§14
Versagung der Erlaubnis
und der Stellvertretungserlaubnis
(2) Die Erlaubnis ist auch zu versagen, wenn
1. aufgrund des Betriebskon
zepts, aufgrund der Ange-
botsgestaltung, aufgrund
der vorgesehenen Verein-
barungen mit Prostituierte
n oder aufgrund sonstiger
tatsächlicher Umstände Anhaltspunkte dafür beste-
hen, dass die Art des Betriebes mit der Wahrneh-
mung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung
unvereinbar ist oder der Ausbeutung von Prostituier-
ten Vorschub leistet,
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard