20.06.2017, 19:36
(20.06.2017, 19:18)Egon schrieb: Ich mag mich irren, aber:
Sind die Damen, die in Wiesbaden innerhalb des Sperrgebietes im Rahmen der Wohnungsprostitution dem Gewerbe nachgehen, nicht sogar aufgrund der entsprechend Verordnung dazu verpflichtet, in der entsprechenden Wohnung auch tatsächlich zu wohnen?
Wenn ein weiteres Zimmer in der Wohung vorhanden ist, dann wäre es kein Problem mit dem neuen Gesetz.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)