Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland
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Wir werden sehen, was das Gesetzt bewirkt. Wenn es dem Schutz der Sexarbeiterinnen vor Ausbeutung und Zuhälterei dient, dann ist es gut. Ich fürchte aber, es ist nur gut gemeint und gemacht von Politikern, die sich nicht ernsthaft mit der Materie befasst haben.

In den USA gab es zwischen 1920 und 1933 das Prohibitionsgesetz gegen Alkohol. Kein Säufer trank deshalb einen Tropfen weniger, der Suff wurde nur teurer und die Profite der Händler stiegen. Das ist Ökonomie pur. Wer eine gutes Gesetz machen will, der sollte sich fragen, wer die heutigen Händler sind ...

Auch lässt kein Junkie die Finger von der Spritze, weil es nach dem Betäubungsmittelgesetzt verboten ist. Die Nachfrage bestimmt das Angebot.

Und solange überwiegend Männer seit Menschengedenken sexuelle Dienste von Frauen nachfragen, werden insbesondere Frauen aus rein ökonomischen Gründen diese Dienste anbieten. Oder warum sonst kommen die Sexarbeiterinnen hier überwiegend aus den Armenhäusern Europas wie Rumänien und Bulgarien und nicht aus Norwegen und der Schweiz.

Armut ist der Nährboden für Ausbeutung der Frauen durch Prostitution und wer diese nicht ernsthaft bekämpft, der tut nichts gegen die Ursachen, sondern doktort an den Symptomen. Eine Meldepflicht ist schön und gut, aber hilft keiner der Frauen einen Schritt weiter.

Eine realistische und umsetzbare Gesetzgebung zum Schutz der Sexarbeiterinnen gegen kriminelle Ausbeutung ist wünschenswert, aber auch mit mit diesem Gesetz wohl nicht umsetzbar. Obwohl die Frauen hier Steuern zahlen müssen. Eine wirkliche Doppelmoral.
Es bedanken sich: KingAdreena


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RE: Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland - von RobinW - 01.07.2017, 23:09