Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland
#29
Kurze Ergänzung noch zu meinem Beitrag (ohne dass ich das jetzt hier groß zum Thema machen möchte):

Mal angenommen, ein LH nimmt eine Tageszimmermiete von 100 EUR. Weiter angenommen, im Jahresdurchschnitt wären 20 Zimmer täglich vermietet.
Dann ergibt das 20 Zimmer x 100 EUR x 365 Tage = 730.000 EUR Mieteinnahmen im Jahr. Und Werbungskosten werden längst nicht in der Höhe anfallen; für Security, dann Abschreibung, Schuldzinsen, Betriebskosten, Kosten für Zimmereinrichtung eher gering (so wie die in vielen LHern aussieht!), und dann eben Renovierungen. Und da ist eben in manchen Häusern großer Modernisierungs- und Reparatur-Rückstau (siehe mein Beitrag oben).

Dann kann man schon von Ausbeutung der DLs sprechen, finde ich.
Und btw: Ich bin nicht sicher, wie die vollständig die Aufzeichnungen der LH-Betreiber sind, und ob das alles korrekt versteuert wird. Aber das liegt dann eben an den Außendienst-Mitarbeitern der Finanzämter, die Versteuerung sicherzustellen, die Zahlen liegen ja auf der Hand.
Doch ich denke, es ist für die Außenprüfer einfacher, bei den SDLs abzukassieren, als bei den LH-Betreibern.

So, genug davon. Zum Schluss nochmal was Positives.
Es gibt natürlich auch LHer, wo man sich als Freier wohl fühlt, weil die Zimmer gut in Schuss und gut eingerichtet sind, und die sanitären Anlagen intakt und sauber sind.
Als Beispiel für Hannover sei hier das SexInn am Steintor genannt. Dort fühlt man sich in den Räumlichkeiten wirklich wohl.

Wenn dann noch der Service der besuchten Dame stimmt - was will man mehr?!

Nochmals Grüße, KA
Es bedanken sich: Mr. Longtime,Erlenking,Driver66,DocHolliday,RamsesII


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland - von KingAdreena - 02.07.2017, 16:48