(06.10.2017, 09:34)milfhunter schrieb: Wenn Rosi theoretisch ihre Zunge in mein Rektum stecken würde, müsste sie lt. Gesetzt ein Kondom über ihre Zunge streifen und könnte man mich dafür belangen, wenn sie es von sich aus nicht tut?
Nein, muss sie nicht. Du kannst dich nämlich üblicherweise nicht durch Zungenspiele seitens der SDL infizieren.
Begründung zu § 32 (Kondompflicht; Werbeverbot)
Zu Absatz 1
...Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes .... männliche Kunden und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden...
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)