Gesetzgebung in Schweden - Vergewaltigung
Richtig. Im Gesetzesentwurf steht nichts von schriftlich, das kommt von Diskussionen in Foren.

Und wieder die AA
http://www.augsburger-allgemeine.de/pano...08666.html

Zitat:Vizeregierungschefin Isabella Lövin sagte laut Anwar, dass der Beschuldigte mit dem neuen Gesetz "beweisen muss, dass seine Partnerin "Ja" gesagt hat", um nicht verurteilt zu werden.

Aus Stuarts Link:

Zitat:The new sexual consent law is one of several initiatives that aim to put "the victim's interests in the first place" Löfven noted.

Immer noch nachzulesen in dem "entschärften" Artikel in der AA (#1)

Zitat:Zudem, so berichtet etwa eine Politikerin der Grünen anhand eigener Erfahrungen offen auf Facebook, würden Frauen auch erst Tage oder Wochen nach dem Sex bewusst, dass sie eigentlich vergewaltigt worden sind.

Fragen:
- Opferinteresse zuerst. (Dies ist generell ok - bei wirklichen Opfern.) Aber wie passt das mit der Unschuldsvermutung zusammen? Und in diesem Zusammenhang, wie verhindert man Falschbeschuldigungen.
- Wie beweist man eine mündliche Zustimmung im intimen Kreis? Eventuell erst 4 Wochen später, nachdem sich die Dame das Geschehen nochmals überlegt hat? (Heimliche) Gesprächsaufzeichnung, Video?

Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich weiter. Bei Gerichtsverfahren. In den Medien? ODER? Grübel


http://www.swedenabroad.com/de-DE/Embass...chts--sys/

http://www.government.se/press-releases/...n-consent/
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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RE: Gesetzgebung in Schweden - Vergewaltigung - von loewe - 22.12.2017, 13:03