03.07.2018, 22:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2018, 22:07 von frauenversteher1980.)
Der Club hat keine Weisungsbefugnis bzw nur eingeschränkt der CDL gegenüber, weder wie sie die Dienstleistung zu machen hat noch was sie dafür zu nehmen hat. Das ergibt sich schon logischerweise aus der Selbstständigkeit, anders wäre es bei einem Angestelltenverhältnis der CDL mit dem Club. Es gibt etliche Gesetz-Kommentierungen dazu im Netz. Wie bei jedem anderem Gesetz auch.
Clubpausen sind fürn Arsch
