05.07.2018, 16:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.07.2018, 16:54 von klausi_hans.)
Es wurde nur geprüft, ob gegen die Männer etwas vorliegt, was auch immer. Der Aufenthalt ist natürlich völlig legal (aber u.U nicht ohne Konsequenzen), auch wenn man verheiratet ist.