10.01.2007, 09:34
Nach einem Bericht des "Spiegel" wurden erstmals wohl sämtliche 22 Millionen Kreditkarten Deutschlands überprüft. Ein Sprecher des Innenministeriums wollte sich dazu nicht äußern. Innenminister Holger Hövelmann und Justizministerin Angela Kolb (beide SPD) wollen am Dienstag weitere Details zu der Aktion bekanntgeben.
Laut "Spiegel" wurde offenbar der Zahlungsverkehr aller deutscher Kreditkartenbesitzer daraufhin überprüft, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen wurde. Sämtliche Keditunternehmen hätten mit den Ermittlern kooperiert und die Daten ihrer verdächtigen Kunden preisgegeben. An der Aktion sollen die Landeskriminalämter aller Bundesländer beteiligt gewesen sein.
Schlimm finde ich die Hilfsbereitschaft der Kreditinstitute wenn es um das ausspionieren der Bürger geht.
Vom unserer Regierung erwarte ich eigentlich nichts anderes.
Die dürfen die Daten nämlich nur auf richterlichen Beschluß rausgeben und nicht weil irgendein hergelaufener Staatsanwalt mal anfragt. Es gibt nämlich sowas wie das Selbstbestimmungsrecht für die Daten, zufolge der Rasterfahndungdiskussion in den 80er eines der Grundrechte unseres Staates (!), und dieses wurde mit Füssen getreten.
Der korrekte Ablauf wäre gewesen.
1. Staatsanwalt fragt beim Kreditkartenunternehmen an: "Bekommen wir die Daten?"
2. Diese sagen: "No, Stichwort Selbstbestimmungsrecht der Kunden!"
3. Staatsanwalt sagt: "Ok, ich besorge mir einen richterlichen Beschluss!"
4. Kreditkartenunternehmen: "Ok, wir warten."
So , und nun stellt sich die Frage ob der Beschluß seitens eines Richters gekommen wäre. Und meines dafürhalten, und da bin ich nicht alleine, hätte dieser wieder mit dem Bezug auf das Grundrecht gleich abgewunken.
Denn um solche Daten zu erhalten, muss man eine Person gezielt als Tatverdächtigen haben oder den Kreis räumlich / zeitlich sehr reduzieren, siehe dazu die entsprechende Bestätigung des Bundesverfassungsgerichtes vor nichtmal 6 Monaten (!).
(bei 22 Mios trifft das zu... na klar doch ...)
So, was ist bekannt?
1. Die Polizei kannte eine Website die mit KiPo zu tun hatte.
2. Die Polizei kriegte weder den Inhaber des Angebotes noch hatten sie Zugang auf seine Kontodaten.
(siehe, man hat keine Tatverdächtige.....)
Also was macht die Polizei.. wir machen 22 Mio Kreditkarteninhaber pauschal zu Tatverdächtigen und um den Tatverdacht zu erhärten, lassen wir eine Filterfunktion drüber laufen.
Super..... wieder ein Grundrecht weniger.
Laut "Spiegel" wurde offenbar der Zahlungsverkehr aller deutscher Kreditkartenbesitzer daraufhin überprüft, ob eine bestimmte Summe in einem festgelegten Zeitraum auf ein verdächtiges Konto im Ausland überwiesen wurde. Sämtliche Keditunternehmen hätten mit den Ermittlern kooperiert und die Daten ihrer verdächtigen Kunden preisgegeben. An der Aktion sollen die Landeskriminalämter aller Bundesländer beteiligt gewesen sein.
Schlimm finde ich die Hilfsbereitschaft der Kreditinstitute wenn es um das ausspionieren der Bürger geht.
Vom unserer Regierung erwarte ich eigentlich nichts anderes.
Die dürfen die Daten nämlich nur auf richterlichen Beschluß rausgeben und nicht weil irgendein hergelaufener Staatsanwalt mal anfragt. Es gibt nämlich sowas wie das Selbstbestimmungsrecht für die Daten, zufolge der Rasterfahndungdiskussion in den 80er eines der Grundrechte unseres Staates (!), und dieses wurde mit Füssen getreten.
Der korrekte Ablauf wäre gewesen.
1. Staatsanwalt fragt beim Kreditkartenunternehmen an: "Bekommen wir die Daten?"
2. Diese sagen: "No, Stichwort Selbstbestimmungsrecht der Kunden!"
3. Staatsanwalt sagt: "Ok, ich besorge mir einen richterlichen Beschluss!"
4. Kreditkartenunternehmen: "Ok, wir warten."
So , und nun stellt sich die Frage ob der Beschluß seitens eines Richters gekommen wäre. Und meines dafürhalten, und da bin ich nicht alleine, hätte dieser wieder mit dem Bezug auf das Grundrecht gleich abgewunken.
Denn um solche Daten zu erhalten, muss man eine Person gezielt als Tatverdächtigen haben oder den Kreis räumlich / zeitlich sehr reduzieren, siehe dazu die entsprechende Bestätigung des Bundesverfassungsgerichtes vor nichtmal 6 Monaten (!).
(bei 22 Mios trifft das zu... na klar doch ...)
So, was ist bekannt?
1. Die Polizei kannte eine Website die mit KiPo zu tun hatte.
2. Die Polizei kriegte weder den Inhaber des Angebotes noch hatten sie Zugang auf seine Kontodaten.
(siehe, man hat keine Tatverdächtige.....)
Also was macht die Polizei.. wir machen 22 Mio Kreditkarteninhaber pauschal zu Tatverdächtigen und um den Tatverdacht zu erhärten, lassen wir eine Filterfunktion drüber laufen.
Super..... wieder ein Grundrecht weniger.