Verurteilung wegen Stealthing
Das hat schon eine andere Dimension und die Verurteilung ist nur mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts zum Ende des Jahres 2016 zu erklären. Seit der Einführung des neuen § 177 StGB ist der sexuelle Übergriff unter Strafe gestellt und es bedarf keiner Nötigungshandlung mehr im engeren Sinne, um auch von einer Vergewaltigung auszugehen.

Ein sexueller Übergriff liegt bereits vor, wenn jemand an einer anderen Person gegen deren/dessen erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vornimmt. In der Tat wäre der Sachverhalt, der dieser Verurteilung zugrunde liegt, nach bisheriger Rechtslage wohl nicht strafbar - allenfalls bei Ansteckung mit einer Krankheit etc. Nach heutigem Recht ist aber ein sexueller Übergriff bei absichtlichem Weglassen eines Kondoms gegen den vorher ausdrücklich mitgeteilten Willen ("ich will Dich - aber nur mit Kondom") der Frau nicht ganz fernliegend ("sexuelle Handlung an einer anderen Person gegen deren erkennbaren Willen").

Ein solches Vorgehen ist übrigens (logisch!) auch im Club strafbar, es sei denn, die CDL hat keinen entgegenstehenden Willen erkennbar werden lassen. Hier wird es - wie so oft - zu Schwierigkeiten in der Beweisführung kommen. Dennoch dürfte es keine Unterschiede zu dem beschriebenen Fall geben. Es gilt aber natürlich gleichermaßen, dass eine Frau, die z.B. mitten in der Übertragung eines Fussballländerspiels - nachdem sie gerade die Schnittchen auf dem Wohnzimmertisch neu drapiert hat Engel - dem Mann gegen dessen erkennbaren Willen ("lass mir meine Ruhe - ich guck gerade Fussball") in den Schritt fasst (sexuelle Handlung!), in strafrechtliche relevanter Art sexuell übergriffig ist (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren!!!) Dodgy .

Das zeigt den ganzen Aktionismus und die Unstimmigkeiten, der hinter der Verschärfung des Sexualstrafrechts stehen. Ich habe selber schon unzählige Momente erlebt, in denen einer Frau sich mir gegenüber in dieser Form strafbar gemacht hat. Es werden so ganz nebenbei unzählige Momente der Verführung in drastischer Form (Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahr - echt schweres Delikt!) unter Strafe gestellt und man kann nur hoffen, dass hier entweder über die Rechtsprechung oder (eher unwahrscheinlich) die Politik noch ein Korrektiv eingebaut wird.

Ganz ähnlich war übrigens auch der Fall Assange gelagert dem in Schweden ein Vergewaltigungsvorwurf aus ähnlichen Gründen gemacht wurde:

https://www.welt.de/politik/ausland/arti...sange.html

Der Vorwurf wurde aber zwischenzeitlich wohl fallengelassen.


nerdbuster
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Es bedanken sich: peterPowers,Al-B.


Nachrichten in diesem Thema
Verurteilung wegen Stealthing - von Liebling - 18.12.2018, 22:45
RE: Verurteilung wegen Stealthing - von Bronto8 - 19.12.2018, 08:23
RE: Verurteilung wegen Stealthing - von Stuart - 19.12.2018, 10:34
RE: Verurteilung wegen Stealthing - von siola - 19.12.2018, 17:06
RE: Verurteilung wegen Stealthing - von nerdbuster - 19.12.2018, 10:46
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RE: Verurteilung wegen Stealthing - von gustavo - 19.12.2018, 16:56
RE: Verurteilung wegen Stealthing - von Smart - 03.02.2019, 04:33