19.12.2018, 17:35
(19.12.2018, 17:06)siola schrieb:Ne - dann wäre er nicht verurteilt worden. Der sexuelle Übergriff ist Vorsatztat und bei einem - undbewussten und ungewollten - Gummiriss liegt kein Vorsatz vor.(19.12.2018, 13:55)freerider schrieb:(19.12.2018, 06:55)Lustwandel schrieb: Hier ging es aber um einvernehmlichen sex, der typ hat dann aber während der nummer das gummi abgezogen obwohl die frau vorher auf ein gummi bestanden hat.
Ich kann das urteil an sich sehr gut verstehen und finde es ok.
lw
da bin ich bei Dir!!
ich meinte damit , dass jede Tussi sowas behaupten
kann...er sagte zum bsp, dass das Ding kaputt war
u er raus zog u es mit der Hand beendet hatte
Hallo,
und wenn er einfach weitergefickt hätte und dann die Muschi besamte,
Oh ich habe nichts bemerkt und sehen konnte ich auch nicht beim rausziehen,
das der Gummi gerissen war, es war doch so dunkel.
Dann wäre es kein absichlicher Vorsatz sondern ein unglücklicher unbemerkter Unfall.
Wäre er dann auch verurteilt worden
Die Frage ist aber natürlich, wenn er das gerissene Gummi bemerkt und trotzdem die Sache auf ihrem Rücken etc. zuende bringt, ob es sich dann um einen sexuellen Übergriff ("gegen den erkennbaren Willen") handelt. Bezog sich ihr "erkennbarer Wille" - also das "nicht ohne Gummi" - nur auf den Akt an sich oder hat sie damit auch zum Ausdruck gebracht, dass bei Gummiriss kurz vor Schluss er die Sache nicht auf ihrem Rücken etc. zuende bringen darf. Oder durfte er schon auf ihrem Rücken aber nicht eine Etage tiefer - und bitte auch nicht in das Gesicht oder die Haare etc.

Ihr seht, dass die - polemischen - Kommentare, es wäre gut, wenn sich jeder vor einer sexuellen Handlung ein (mehrseitiges) Einwilligungsformular unterschreiben lässt, nicht so ganz von der Hand zu weisen sind. Immerhin drohen - immer (s.o.)!!! - 6 Monate bis 5 Jahre Haft (Bewährung hin oder her). Ein Einwilligungsformular/eine Einwilligungsapp wird aber möglicherweise den einen Fall, um den es dann geht, auch wieder nicht ganz genau erfasst haben.
nerdbuster