18.01.2007, 17:57
Hallo,
Richtigstellung:
Der Staatsanwalt hat nicht bei der Bank, sondern beim Rechenzentrum von Mastercard angefragt um die Kreditkarteninhaber zu ermitteln. Dieses ist bei "schweren" Straftaten, hierzu zählt unteranderem bereits eine Körperverletztung, bereits seit ein paar Jahren gängige Praxis.
Sich hierbei auf das Bankgeheimnis zu berufen ist genauso unsinnig, wie bei Anfragen der Staatsanwaltschaft bei der Bank wegen Geldwäsche oder Steuerhinterzieung. Dieses ist ebenfalls seit Jahren gesetzlich gedeckt.
Oder um es kurz zu sagen: Das Bankgeheimnis gibt es schon lange nicht mehr!!
Richtigstellung:
Der Staatsanwalt hat nicht bei der Bank, sondern beim Rechenzentrum von Mastercard angefragt um die Kreditkarteninhaber zu ermitteln. Dieses ist bei "schweren" Straftaten, hierzu zählt unteranderem bereits eine Körperverletztung, bereits seit ein paar Jahren gängige Praxis.
Sich hierbei auf das Bankgeheimnis zu berufen ist genauso unsinnig, wie bei Anfragen der Staatsanwaltschaft bei der Bank wegen Geldwäsche oder Steuerhinterzieung. Dieses ist ebenfalls seit Jahren gesetzlich gedeckt.
Oder um es kurz zu sagen: Das Bankgeheimnis gibt es schon lange nicht mehr!!
Bis Bald
Stranger16
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