Viel heiße Luft und nichts greifbares.
Links:
https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=71264
ab 00:00:45
https://www.sol.de/news/update/News-Upda...ion,337594
Hier wird lustig die Innenstadt mit ganz Saarbrücken gleichgesetzt. In der Innenstadt kann (und konnte auch früher schon) Saarbrücken mittels der Sperrbezirksverordnung (Erstellt durch Stadt und Bundesland) die Prostitution verbieten, im gesamten Stadtgebiet nicht!
Wenn die Gewerbebehörde (Ordnungsamt?) die Bordelle nicht genehmigt bzw. schließen möchte, dann liegt es am Prostituiertenschutzgesetz (evtl. indirekt über Baurecht, Brandschutz ...) und nicht am Sperrbezirk.
Dass Bundesrecht die konkrete Gestaltung von Sperrbezirken (hier: Verbot der Straßenprostitution auf Wohnungen ausdehnt) regelt, wäre mir neu.
Ich kenne das EGStGB Art 297, das Prostitutionsgesetz von 2002 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2016. Aber die sind alles andere als NEU! Das erste regelt die Festlegung und Gestaltung von Sperrbezirken, die anderen regeln das sonstige Umfeld der Prostitution (z.B. Genehmigung, Hygiene ).
Ein nicht näher definiertes "neues Bundesgesetz" ! Hat jemand einen Link dazu?
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Hier wird lustig die Innenstadt mit ganz Saarbrücken gleichgesetzt. In der Innenstadt kann (und konnte auch früher schon) Saarbrücken mittels der Sperrbezirksverordnung (Erstellt durch Stadt und Bundesland) die Prostitution verbieten, im gesamten Stadtgebiet nicht!
Wenn die Gewerbebehörde (Ordnungsamt?) die Bordelle nicht genehmigt bzw. schließen möchte, dann liegt es am Prostituiertenschutzgesetz (evtl. indirekt über Baurecht, Brandschutz ...) und nicht am Sperrbezirk.
Dass Bundesrecht die konkrete Gestaltung von Sperrbezirken (hier: Verbot der Straßenprostitution auf Wohnungen ausdehnt) regelt, wäre mir neu.
Ich kenne das EGStGB Art 297, das Prostitutionsgesetz von 2002 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2016. Aber die sind alles andere als NEU! Das erste regelt die Festlegung und Gestaltung von Sperrbezirken, die anderen regeln das sonstige Umfeld der Prostitution (z.B. Genehmigung, Hygiene ).
Ein nicht näher definiertes "neues Bundesgesetz" ! Hat jemand einen Link dazu?

Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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