06.03.2019, 17:49
@saarboy123:
Das Prostituiertenschutzgesetz von 2016 kenne ich ;-). Aber dieses Gesetz ist eben definitiv nicht neu, sondern schon von 2016. Und da wird ja hauptsächlich die Kondompflicht, die Anmeldepflicht, Gesundheitsberatung usw. beschrieben. Es gibt auch ein Kapitel "Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes" mit bestimmten behördlichen Auflagen, Zuverlässigkeit des Betreibers, Betriebskonzept usw.
Aber hier in den Medienbeiträgen geht es ja plötzlich offenbar um "ein neues Bundesgesetz", dass nicht nur Straßenprostitution, sondern auch Prostitution in Bordellen in Sperrbezirken verbietet. Oder ist das im ProstSchG (z.B. im Erlaubnispflicht-Teil des Gesetzes) irgendwo dieser Absatz zu Sperrbezirken, Straßen- und Wohnungsprostitution "versteckt"?
Hmmm...da muss man sich wohl mal etwas tiefer einlesen ;-)...
Das Prostituiertenschutzgesetz von 2016 kenne ich ;-). Aber dieses Gesetz ist eben definitiv nicht neu, sondern schon von 2016. Und da wird ja hauptsächlich die Kondompflicht, die Anmeldepflicht, Gesundheitsberatung usw. beschrieben. Es gibt auch ein Kapitel "Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes" mit bestimmten behördlichen Auflagen, Zuverlässigkeit des Betreibers, Betriebskonzept usw.
Aber hier in den Medienbeiträgen geht es ja plötzlich offenbar um "ein neues Bundesgesetz", dass nicht nur Straßenprostitution, sondern auch Prostitution in Bordellen in Sperrbezirken verbietet. Oder ist das im ProstSchG (z.B. im Erlaubnispflicht-Teil des Gesetzes) irgendwo dieser Absatz zu Sperrbezirken, Straßen- und Wohnungsprostitution "versteckt"?
Hmmm...da muss man sich wohl mal etwas tiefer einlesen ;-)...