15.03.2019, 16:58
(15.03.2019, 16:27)nufix schrieb: ...
Wenn sie nicht jemanden aus dem Hut zaubern.
...
Wenn der U-Häftling (Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung) noch länger der Betreiber bleibt sieht es i.d.T. duster aus.
Vielleicht könnte ja einer von uns den Strohmann für die Zuckerpuppen geben? Wir gründen eine Gesellschaft, kaufen die Läden auf und jeder Teilhaber darf prozentual zu seiner Einlage vögeln?
Frohes Wochenende,
A.