Neunkirchen - Innenstadt wird Sperrbezirk
Die Einstellung des Betriebes wäre ein Verwaltungsakt, die mittels Klage beim Verwaltungsgericht anfechtbar ist. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Schließung erst dann erfolgen müsste wenn der Verwaltungsakt rechtskräftig ist. Bei der derzeitigen Belastung der Verwaltungsgerichte kann mit einer Verfahrensdauer von einigen Jahren gerechnet werden und die Schließung so massiv hinaus geschoben werden.
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Es bedanken sich: CasanovaSB,arno_nym,Quax der Bruchpilot


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RE: Neunkirchen - Innenstadt wird Sperrbezirk - von saarboy123 - 04.04.2019, 14:29