01.11.2020, 10:48
(01.11.2020, 10:21)mygirl schrieb: Quarantänepflicht besteht, wenn Du in der Schweiz übernachtest und am Folgetag Deines Clubbesuches wieder nach D einreist. Wenn Du Grenzgänger bleibst, also an einem Tag ein- und ausreist, entfällt die Quarantänepflicht. Wer von weiter her kommt und so wie ich immer überrnachtet hat, steht vor dem Problem, in Deutschland ein Hotelzimmer zu bekommen. Das ist ja auch nicht mehr erlaubt.Also in Baden-Württemberg gilt meines Wissens die Quarantäne-Pflicht nur wenn man sich mehr als 48-Stunden in einem Risiko-Gebiet aufgehalten hat.