Neunkirchen - Innenstadt wird Sperrbezirk
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(04.04.2019, 14:29)saarboy123 schrieb: Die Einstellung des Betriebes wäre ein Verwaltungsakt, die mittels Klage beim Verwaltungsgericht anfechtbar ist. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Schließung erst dann erfolgen müsste wenn der Verwaltungsakt rechtskräftig ist. Bei der derzeitigen Belastung der Verwaltungsgerichte kann mit einer Verfahrensdauer von einigen Jahren gerechnet werden und die Schließung so massiv hinaus geschoben werden.


In Saarbrücken wurde dies nun so gemacht. Ein Besitzer hat eine Klage beim OVG eingereicht. Wie sieht es in Neunkirchen aus?
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RE: Neunkirchen - Innenstadt wird Sperrbezirk - von CasanovaSB - 08.10.2019, 09:47