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Auszug:
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Zitat:Tatsächlich hat das Sozialministerium nach eigenen Angaben bereits Anfang März die Ordnungsämter über eine Änderung ihrer Rechtsansicht informiert. In dem Schreiben heißt es: "Die bisherige Rechtsansicht, dass die Verordnung ein umfassendes Prostitutionsverbot für jegliche sexuellen Dienstleistungen außerhalb der in der Verordnung und den Auslegungshinweisen genannten Einrichtungen regelt, wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nicht aufrechterhalten." Das Verbot betreffe nur Prostitutionsstätten wie Bordelle, "Verrichtungsboxen", Stundenhotels, Terminwohnungen oder Straßenstrich.
Diese Auslegung ist auch neu für den Frankfurter Verein "Frauenrecht ist Menschenrecht", der in ganz Hessen Prostituierte berät. "Das bedeutet nun, dass Prostitution bei dem Freier in der Wohnung oder bei der Prostituierten in der Wohnung erlaubt ist", folgert die stellvertretende Geschäftsführerin Encarni Ramírez Vega.