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wawi schrieb:tut mir leid, aber bezüglich Heiratsvisum, liegst Du falsch. Da ist ein Deutschtest, erst nach erfolgter Hochzeit notwendig. Nämlich dann, wenn es um die unbefristete Aufenthaltsgenehigung geht. Die wird erst 3 Jahre nach Eheschliessung erteilt.
Dass so ein Sprachtest in Deutchland, kinderleicht ist, musst Du mir ganz einfach glauben, ich hab einen miterlebt.
Gruss wawi
hallo wawi,
leider hat reefdiver recht, seit august diesen jahres, ich war gerade in bkk und war 4 x bei der deutschen botschaft und dem goethe institut ist ein neues gesetz rausgekommen.
auch für ein heiratsvisum muß vorher der test abgelegt werden.
sogar wenn man in bkk heiratet kann man die frau nicht nach deutschland zwecks familien zusammen führung kommen lassen.
das visum wird erst bewilligt wenn ein bestandener test vorliegt.
gruß mandingo
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16.11.2007, 23:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2007, 23:08 von wawi.)
hier hat sich nichts geändert. Von einem Deutschtest für ein Heiratsvisum, ist und war nie die Rede. Mögliherweise, sieht es anders aus, wenn die Hochzeit in Thailand stattfand, glaub ich aber eher nicht.
Gruss wawi
http://www.clickthai.de/Info/Partner/Visum.html
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@ wawi
Schau mal nach, wann der Link das letzte mal aktualisiert wurde: 2003
reefdiver
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wawi schrieb:hier hat sich nichts geändert. Von einem Deutschtest für ein Heiratsvisum, ist und war nie die Rede. Mögliherweise, sieht es anders aus, wenn die Hochzeit in Thailand stattfand, glaub ich aber eher nicht.
Gruss wawi
http://www.clickthai.de/Info/Partner/Visum.html
hallo wawi,
wenndu dir den linkgenau anschaust, steht ganz unten geschrieben:
letzte aktualisierung 30.05.2003.
glaube mir ich habe mich schlau gemacht, habe auch beim ausländeramt nachgefragt, die sachbearbeiterin wußte es auf anhieb auch nicht und mußte bei ihrem dienststellenleiter nachfragen.
aber es wäre trotzdem schön für mich wenn du recht hättest.:wein
gruß mandingo
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18.11.2007, 00:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2007, 00:37 von wawi.)
reefdiver schrieb:@ wawi
Schau mal nach, wann der Link das letzte mal aktualisiert wurde: 2003
reefdiver Für die unbefristete Aufenthalsgenehmigun nach einem Heiratsvisum, ist in Deutschland ein Sprachtest, nach wie vor, erst nach der Hochzeit erforderlich. Vorher würde er auch keinen Sinn machen, denn wenn die Hochzeit nicht stattfindet, muss sie wieder zurüch und braucht keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ich wiederhole mich. Nur für diese, ist der Sprachtest erforderlich.
Gruss wawi
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wawi schrieb:Für die unbefristete Aufenthalsgenehmigun nach einem Heiratsvisum, ist in Deutschland ein Sprachtest, nach wie vor, erst nach der Hochzeit erforderlich. Vorher würde er auch keinen Sinn machen, denn wenn die Hochzeit nicht stattfindet, muss sie wieder zurüch und braucht keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ich wiederhole mich. Nur für diese, ist der Sprachtest erforderlich.
Gruss wawi
hallo wawi,
das kann schon stimmen, aber es kommt ja erst gar nicht mehr soweit, wenn die frau kein heiratsvisum bekommt ohne einen sprachtest im goethe-institut in bkk.
zusätzlich müssen die frauen dann in deutschland 900 stunden absolvieren, vorher waren es 600 stunden, plus 30 stunden in denen sie über politik unterrichtet werden, da sie in thailand nicht viel davon mitbekommen.
dazu gehören name der kanzlerin, wie setzt sich das kabinett zusammen.
was ist der bundespräsident, was ist überhaupt demokratie u. ä.
gruß mandingo, der heute schon mal das nötigste gepackt hat.
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18.11.2007, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2007, 15:07 von wawi.)
wir reden von verschiedenen Dingen. Ich von einnem Heiratsvisum, Du wohl, von einem Studienvisum. Die von Dir genannten Auflagen, hat es für ein Heiratsvisum, nie gegeben.
Erst wenn es soweit ist, also nach der Hochzeit, wird der Deutschtest, in Deutschland bei der Ausländerbehörde abslviert. Das Göthe-Institut in BKK, hat damit absolut nichts zu tun.
Glaub mir einfach, ich spreche aus eigener Erfahrung, die Du allerdings auch haben müsstest
Gruss wawi
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@wawi
Der Stand ist der:
Jeder der beabsichtigt in Deutschland dauerhaft zu bleiben muss den Test beim Goethe-Institut absolvieren.
Da Girls mit Heiratsvisa mit einem Onewayticket einreisen, haben Sie ja - nach Ansicht der Behörden - die Absicht dauerhauft in Deutschlanbd zu bleiben. Also müssen Sie bei der Visabeantragung den bestandenen Test vorweisen. Das wovon Du schreibst kommt ja noch zusätzlich dazu.
reefdiver
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WaWi:
Die Reglelung mit dem Deutschtest ist neu und ist stimmt wirklich.
Es wird kein Heiratsvisum mehr erteilt, ohne den Test vom Goetheinstitut.
Letztes Jahr und davor war das anders, da war es erst nach 3 Jahren für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nötig.
Die neue Regelung, dass jemand Sprachkenntnisse nachweisen muss, wenn er in Deutschland bleiben will und dazu zählt auch ein Heiratsvisum, wurde dieses Jahr beschlossen.
Viele Seiten im Internet sind noch nicht auf dem aktuellen Stand.
Wenn dann mit dem Heiratsvisum nicht geheiratet wird und die Lady dann nach 3 Monaten zurückgeht ohne Heirat ist ja auch nicht der Normalfall, dann hat sich halt umsonst Deutsch gelernt. Was zählt ist, dass sie nach der Hochzeit bleiben kann. Das dann erst der Sprachnachweis erbracht wird, wäre zwar eine Möglichkeit, aber praktisch nicht machbar, da meist am Ende der 3 Monate geheiratet wird und dann bleibt kaum Zeit mehr um Deutsch zu lernen bzw. den Test zu machen. Dann müsste sie zurück, obwohl sie verheiratet ist. Auch keine gute Alternative. Also läßt man alle vorher die Kenntnisse nachweisen.
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klausi_hans schrieb:Viele Seiten im Internet sind noch nicht auf dem aktuellen Stand.
.
dann war ich es wohl auch nicht und nehme alles zurück.
Gruss wawi
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aber es müssen keine 900 Stunden belegt werden um ein Heiratsvisum zu bekommen.
Faktisch müssen die Girls den Basiskurs der auch hier an den VHS gelehrt wird nachweisen und das sind 300 Stunden.
Danach kann der Test gemacht werden der sicherlich für die Isaanrenner nicht leicht ist aber auch nicht unmöglich.
Das positive Abschneiden dieses Tests ist seit August Voraussetzung für die Erteilung eines Heiratsvisums. Sicherlich wird das viele Damen abschrecken (kenn da einige Fälle) aber so ganz unlogisch erscheint das nicht denn wieviele Fälle (neben den bekannten Scheinehen) gibt es denn wo er mit 50 seine Zukünftige (20) einfliegen lässt um sie zu ehelichen.......
Das ist jetzt sicherlich etwas überspitzt formuliert aber sicherlich im Sinne dieser unserer Republik.
Ich denke aber auch das diese Regelung nicht in Stein gemeisselt ist und sicherlich irgendwann wieder gelockert wird. Prinzipiell bin ich aber dafür das endlich mal verlangt wird von Immigranten Deutsch zu lernen denn ohne die Sprache ist wohl keinen vernünftige Integration möglich.
In vielen Sprachkursen meiner Muße sassen Leute die teilweise mehr als 10 Jahre hier bei uns lebten ohne einen zusammenhängenden Satz auf Deutsch hinbekommen haben......
Rocky der das mal anmerken wollte
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Wer kann mir Fragen beantworten.
Ein Bekannter lebt mit seiner Thai in Scheidung, ihr Heiratvisum ist noch bis März08 gültig, geht anschaffen und ist hier nicht zum Deutschkurs gegangen was ein Muß ist.
a: muß sie zurück oder kann sie weiter hier bleiben?
b:bekommt sie wieder ein Visum (Heirat oder Tourist) ohne Basiskurs oder mit?
c:soll er sie bei der Botschaft anschwärzen wegen Scheinehe.
gruß wildschwein
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wildschwein schrieb:Wer kann mir Fragen beantworten.
Ein Bekannter lebt mit seiner Thai in Scheidung, ihr Heiratvisum ist noch bis März08 gültig, geht anschaffen und ist hier nicht zum Deutschkurs gegangen was ein Muß ist.
a: muß sie zurück oder kann sie weiter hier bleiben?
b:bekommt sie wieder ein Visum (Heirat oder Tourist) ohne Basiskurs oder mit?
c:soll er sie bei der Botschaft anschwärzen wegen Scheinehe.
gruß wildschwein
zu a:eigentlich muß sie sobald sie nicht mehr bei ihrem mann gemeldet ist, zurück, die aufenthalts wird dann unwirksam.das geht normalerweise von alleine, er kann es aber beschleunigen wenn er hier in deutschland zum ausländeramt geht, die leiten dann ein erfahren ein,sollte sie einmal kontrolliert werden, hat sie zwar noch die aufenthaltserlaubnis bis märz 08, die aber ungültig sind.
zu b: sie hat keine chance auf ein visum, es sei denn du lädst sie ein nach deutschland. denn sie muss ausreisen.
zu c. die botschaft hat damit nichts zu tun, die bekommt zwar eine info über die frau, aber ausschlaggebend ist das ausländeramt, die die frau dann zur fahndung aussetzen.
mandingo
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2007, 05:52 von klausi_hans.)
wildschwein schrieb:Wer kann mir Fragen beantworten.
c:soll er sie bei der Botschaft anschwärzen wegen Scheinehe.
gruß wildschwein
Wenn er sie wegen Scheinehe anzeigt, ist er genauso dran wie sie. Das macht keinen Sinn. Scheinehe ist kein Kavaliersdelikt ! Da gibt es richtig Strafe, z.B. 1 Jahr auf Bewährung oder so.
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Ich nehe mal an, dass da der Zeitpunkt eine Rolle spielt. Ich kenne einen Fall, da hat der Mann aus Überzeugung geheiratet, sie war aber nur, auf die unbefirstete Aufenthaltsgenehmigung aus.
Mittlerweile hat sie die Deutsche Staatsbürgerschaft. Offiziell, ist sie zwar noch bei ihm gemeldet, besucht ihn auch noch gelegentlich, sie leben aber getrennt.
Ich glaube kaum, dass ihr Mann jetzt moch eine Chance hat, sie wegen Scheinehe zu belangen.
Gruss wawi
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@wildschwein
zu a: Ich denke Du meinst das Visa zwecks Zusammenleben in der BRD. Sie muss innerhalb von 3 Jahren den Nachweis erbringen. Sie bekommt sicher keine unbefristete Aufentshaltserlaubnis. Wahrscheinlich hat Sie schon einen neuen Freund, der Sie heiraten will.
zu b: Ich denke, dass Sie vom Ausländeramt eine neue Frist gesetzt bekommt. Ich gehe davon aus, dass Sie in der BRD bleibt.
zu c: Wer sagt denn, dass es eine Scheinehe war? Dafür müssen Beweise da sein. Wenn dir eine Straftat bekannt wird, so bist Du verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen. Die Scheinehe ansich ist - soviel ich weiss - nicht oder nur gering strafbar. Deshalb verlangt in der Regel das Standesamt und die Ausländerbehörde die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass es sich nicht um eine echte Ehe handelt. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist aber strafbar. Den Strafrahmen hat klausi hans schon genannt.
Den eigentlichen Knackpunkt hast Du nur am Rande erwähnt. Eine Ausländerin darf in der Regel vor Erteilung der unbefristeten Auftentshaltserlaubnis nicht selbstständig arbeiten. Wie läuft dann das mit dem Anschaffen? Und hat Sie eine Steuernummer?
reefdiver
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@ Rocky Balbao
Generell etwas zur Definition:
Heiratsvisa ist das Visa, das zur Eheschließung erteilt wird, also vor der Ehe. Für dieses Visa muss nur der Test A1 (Grundkurs Goetheinstitut) bestanden werden. Kosten trägt der Antragsteller.
Nach der Eheschliessung wird dann ein befristetes Visa erteilt. Jetzt muss der Zuwanderer 900 Std Deutschkurs und weitere Kurse, wie Politikkurs usw. absolvieren und die entsprechenden Nachweise erbringen.
Ich kann in diesem Zwang zum Deutschlernen nichts Positives erkennen.
reefdiver
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@ reefdiver
b: Sie arbeitet seit zirca 1/2Jahr mit mehre Thaifrauen in einem Wohnungpuff zusammen. Ich glaube nicht das die alle eine Steuerkarte haben. Sie hat kaum den Deutschkurs besucht, wo sie machen muß. Wenn sie abgeschoben wird, muß sie den Test A1 machen.
gruß wildschwein
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Für Tourivisa ist kein Sprachnachweis zu erbringen.
Es ist genau so wie Reefdiver geschrieben hat.
Für Heiratsvisum zurerst Deutschkurs A1 in Bangkok, mit Prüfung, Zertifikat muss vorgelegt werden. Ich meine es reicht auch, wenn die Frau gut deutsch spricht. Das prüft dann der Beamte in der Botschaft. Damit bin ich mir aber nicht 100%tig sicher.
Dieses Visum wird zum Zweck der Eheschließung erteilt. Damit kann sie für 3 Monate nach D und dann dort heiraten. Falls in TH geheiratet wird, hilft das auch nicht. Den für das dann nötige Familienzusammenführungsvisum muss auch Sprachkenntnis nachgewiesen werden.
Nach Eheschließung in D kann dann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Dafür ist außer der Heiratsurkunde sonst nichts nötig. Dieses wird je nach Beamten für 1-3 Jahre erteilt. In dieser Zeit hat die Frau Zeit den Integrationskurs zu besuchen und erfolgreich abzuschließen (Prüfung). Das sind die 900 Stunden von denen immer gesprochen wird. Nach Ablauf kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Dazu sollte sie den Integrationkurs vorweisen und passabel deutsch sprechen. Es besteht kein Anspruch auf eine unbefristete nach 3 Jahren, es kann auch nur wieder eine befristete erteilt werden. Normalerweise, wenn es keine Auffälligkeiten gab, wird aber nach 3 Jahren eine unbefristete erteilt.
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