Politik plant härtere Gesetze gegen sexuelle Belästigung
#21
(11.07.2016, 10:28)vorenus schrieb: Das skurile an dem Gesetz ist, wenn eine Frau das tut, zeigt man seinerseits mit dem Finger auf sie und brüllt ebenfalls "Vergewaltigung", nur lauter! Bei dieser Vorlage, geht die Tür in beide Richtungen auf. "Ich habe nicht Ja gesagt. Die ist einfach über mich hergefallen."

Da glaubt man dem Mann aber eher nicht als der Frau,die das über den Mann behauptet würde ich sagen.
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Deswegen ist es ja so schön, in einem Rechtsstaat zu leben. Die Glaubwürdigkeit kann vor Gericht eine Rolle spielen. Wenn ein 120 Kilo schwerer Kerl behauptet von einer 50-Kilo-Elfe vergewaltigt worden zu sein wird es sicher schwierig. Der konkrete Nachweis steht aber erst einmal im Vordergrund und die einfache Behauptung wird auch zukünftig zu dünn sein. Wenn der Mann dann noch angibt, ebenfalls nicht zugestimmt oder sogar Nein gesagt zu haben...

Ich sehe harte Zeiten auf die Gerichte zukommen und warten wir erst einmal ab, bis es ein paar Grundsatzurteile gibt.
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(11.07.2016, 11:26)vorenus schrieb: harte Zeiten auf die Gerichte zukommen
Grübel

auf die zu unrecht Beschuldigten

Beispiel:
https://www.lustscout.to/forum/showthrea...#pid852820
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Zitat:Das skurile an dem Gesetz ist, wenn eine Frau das tut, zeigt man seinerseits mit dem Finger auf sie und brüllt ebenfalls "Vergewaltigung", nur lauter! Bei dieser Vorlage, geht die Tür in beide Richtungen auf. "Ich habe nicht Ja gesagt. Die ist einfach über mich hergefallen."

Wurde in Deutschland schon einmal eine Frau verurteilt, weil sie einen erwachsenen Mann vergewaltigt hatte? Ich habe noch nie von einem solchen Fall gehört.

Hier ein Fall der vor längerer Zeit durch die Medien ging:

http://www.welt.de/regionales/duesseldor...hrung.html

Grübel
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(11.07.2016, 16:39)Jerry schrieb: Wurde in Deutschland schon einmal eine Frau verurteilt, weil sie einen erwachsenen Mann vergewaltigt hatte? Ich habe noch nie von einem solchen Fall gehört.

Klar. Das ist allerdings nicht medienwirksam, da es nicht zum gewünschten allgemeinen Konsens gehört. Sowas findest du, wenn überhaupt, in Rand-Artikeln oder auf Seiten, vor denen renommierte Experten wegen rechtsextremen, demokratiefeindlichen und/oder frauendeindlichen Inhalten warnen. Also da, wo brave Bürger nicht lesen, wie zum Beispiel hier (Vorsicht, rechtsextrem und hochgradig sexistisch - lesen auf eigene Gefahr, ggf unter erwachsener Begleitung!).

Sonst könnte ja selbst der linientreueste EU-Bürger Wind davon bekommen, dass Frauen auch Sexualstraftäterinnen sein können und es tatsächlich solche gibt. Der Widerspruch zum #aufschrei-Opferkult wäre viel zu krass. Außerdem haben uns heterosexuelle weiße Männer aus der arbeitenden Mittelschicht doch schon lange genug geknechtet, also ist das schon okay, dass die ein oder anderen Details für ein öffentlichkeitstaugliches Bild weggelassen werden. Wer austeilt, also zum Beispiel Steuern zahlt, um diesen Opferkult zu finanzieren, muss auch einstecken können, oder etwa nicht?
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Es bedanken sich: Jerry
(11.07.2016, 16:39)Jerry schrieb:
Zitat:Wurde in Deutschland schon einmal eine Frau verurteilt, weil sie einen erwachsenen Mann vergewaltigt hatte? Ich habe noch nie von einem solchen Fall gehört.
Das ist der Punkt! Bisher definiert das Strafrecht Vergewaltigung fast ausschließlich über Penetration (vaginal, anal, oral). Naturgemäß kann dabei ein Mann keinen passiven Part einnehmen...mit schlapper Nudel geht nichts, also wird die Opferrolle schwierig.
Mit der neuen Vorlage wird es, so wie ich es verstehe, neben der Penetration noch andere, mögliche Vergewaltigungsdefinitionen geben...und hoppla, jetzt können auch Männer vergewaltigt werden.
Dazu gehört einiges, was bisher unter "sexuelle Nötigung" abgelegt wurde. Wegen sexueller Nötigung wurden auch schon recht viele Frauen verknackt, allerdings deutlich mehr Männer.
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(11.07.2016, 22:49)vorenus schrieb: Wegen sexueller Nötigung wurden auch schon recht viele Frauen verknackt

Recht viele? Das glaube ich nicht.
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http://www.sueddeutsche.de/karriere/sexu...-1.1846785
http://www.mopo.de/hamburg/auch-frauen-w...t--5632250
http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/sexuelle...50472.html
http://www.zeit.de/2013/07/sexismus-bela...on/seite-2
http://www.frauenzimmer.de/cms/sexuelle-...14323.html

usw. etc. pp.

Wir diskutieren hoffentlich keine Glaubensfragen?  Wink
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Beim Lesen deiner Links habe ich KEINEN Fall gefunden, bei dem eine Frau "verknackt" wurde. Ich bezweifelte nur, dass "recht viele Frauen verknackt" wurden.
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Ach so, jetzt hab ichs. "Recht viele" meint "mehr, als man denken sollte". Natürlich gab es das schon einige Urteile, aber sorry, die suche ich jetzt nicht raus.
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Wobei mir eben einfällt, dass gerade kürzlich in Berlin zwei Frauen verurteilt wurden, weil sie ihren 22-jährigen WG-Genossen gefesselt, mit Ketten halbtod geschlagen und zu sexuellen Handlungen genötigt haben.
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Schon vor Jahren kam mal eine Sendung über körperliche Angriffe auf Männer. Z.B.
In einem Hotel wurde ein Etagenkellner von einem Paar überfallen. Er drückte dem Kellner ein Messer an den Hals, während seine Frau ihn vergewaltigte.
Ich würde mit dem Messer am Hals keinen hochkriegen oder ?
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(15.07.2016, 10:57)Leckentutgut schrieb: Ich würde mit dem Messer am Hals keinen hochkriegen oder ?

Die wird wahrscheinlich etwas anderes mit ihm angestellt haben...
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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wieder so ein lach gesetz:-) es ist auch verboten andere umzubringen-terror zu verbreiten etc. doch wen interessiert es der ein sogenannter schläfer ist? sollte es frauen schützen,so finde ich es gut,doch schaut man aus welcher richtung solche übergriffe kommen so sollte man dieses auch dazu schreiben,doch nationalität wird immer verschwiegen,genauso wie bei schweren lkw unfällen wo sie herkommen.doch der neue stasi staat, geht in die nächste runde,doch so sauber wie der jenige angezogen ist,so sauber ist er garnicht. siehr viedo . egal wer das video betreibt-wahrheit kommt immer an das licht:-)
Lauscher <-Wieder  auf der Suche:-)  Winke
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(15.07.2016, 13:48)lauscher67 schrieb: wieder so ein lach gesetz:-) es ist auch verboten andere umzubringen-terror zu verbreiten etc. doch wen interessiert es der ein sogenannter schläfer ist? sollte es frauen schützen,so finde ich es gut,doch schaut man aus welcher richtung solche übergriffe kommen so sollte man dieses auch dazu schreiben,doch nationalität wird immer verschwiegen,genauso wie bei schweren lkw unfällen wo sie herkommen.doch der neue stasi staat, geht in die nächste runde,doch so sauber wie der jenige angezogen ist,so sauber ist er garnicht. siehr viedo . egal wer das video betreibt-wahrheit kommt immer an das licht:-)

Was sagt uns die Grammatik der hier Schreibenden? Wir snd ein Forum für Hurengänger. Lasst uns über Gesetze darüber schreiben. Nicht über Gesetze zur sexuellen Belästigung. Es gibt hier genug negative Kommentare über sexuelle Belästigung von Huren. Auch ein Thema. Aber nicht "Alles was der Gesetzgaber macht und das Verhältnis von Männern und Frauen regelt ist schlecht"

Das ist das Niveau von Alice Schwarzer!
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Es bedanken sich: Woller
#36
Heute stand der Depp im Saarland 1,20m von mir weg und seine neue Freundin ist auch herum stolziert.
3 Bodyguards drumrum. Mehr wie im Anzug stehen kann der nicht. Mit seiner Oberlehrerbrille sah er recht lächerlich aus.

Gut Mit Gehalt und Pension hat der aber ausgesorgt.
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Kleine Hilfestellung für die Zukunft


1.
Ein überraschender Kuss ist eine sexuelle Nötigung. (Zungenkuss könnte von Richtern als Vergewaltigung ausgelegt werden - es erfolgt ein Eindringen in eine Körperöffnung)

Strafbar ist, wenn jemand unter Ausnutzung der Überraschung eine sexuelle Handlung an einer anderen Person vornimmt.

2.
Nehmt kein Mädel mit nach Hause, denn dann wäre das Mädel schutzlos - Vergewaltigung!

Also lieber auf dem Marktplatz? Da gilt schon länger: Das ist Erregung öffentlichen Ärgernis und war bereits nach altem Recht strafbar.

3.
Strafbar macht sich, wer gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen sexuelle Handlungen vornimmt. Was ist "erkennbar entgegenstehender Willen"?  Das ist nicht festgelegt.

Also immer schön nachfragen, darf ich jetzt ... und jetzt ...

4.
Sex nach Alkoholgenuss kann auch strafbar sein, wenn "die Bildung oder die Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist.

Also besser keinen Sex, wenn beide randvoll sein sollten. Mir ist nicht klar, wer dann Täter und Opfer sein wird.

5.
Das Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes ist strafverschärfend.

Leute, lasst also euer Taschenmesser (Korkenzieher ...) zuhause. Sogar in der Hosentasche wird es strafverschärfend gewertet!

6.
Dann gibt es noch den Grapscher-Paragrafen. Falls einer aus einer Gruppe einem Mädel einem Klaps auf den Hintern gibt, macht sich die komplette Gruppe strafbar.

Also, kein Jungesellenabschied mehr, kein Oktoberfest o.ä.

ausführlich vonAlexander Stevens
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...en-sollte/
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Es bedanken sich: limbo,Quax der Bruchpilot,Jerry
Zitat:Man muss fürchten, dass es parteiübergreifend 100 Prozent Zustimmung für ein Gesetz gab, das niemand vorher gelesen, geschweige denn verstanden hat – am wenigsten vermutlich diejenigen, die es beschlossen haben.

Genau so ist es.

In dieser Woche war in den Nachrichten zu hören welche Anforderungen ein Bundestagsabgeordneter erfüllen muss:
  • deutscher Staatsbürger
  • volljährig
  • voll geschäftsfähig (was ein Volljähriger normalerweise ist)
  • gewählt werden
Eine fachliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Im Lebenslauf kann ein erfundenes Abitur und Studium stehen. Das überprüft keiner. Mad
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Aus den Punkten 2 und 5 ergibt sich, dass Mann auf keinen Fall ein Mädel im Auto mitnehmen darf. Sie ist schutzlos und gefährliche Gegenstände gibt es im Auto viele: Wagenheber, Schraubendreher, Radschlüssel, Abschleppseil und noch einiges mehr. Auch ein Verbandskasten der eine Schere enthält. Unentschlossen
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(22.07.2016, 14:44)Jerry schrieb: Eine fachliche Qualifikation ist nicht erforderlich. Im Lebenslauf kann ein erfundenes Abitur und Studium stehen. Das überprüft keiner. Mad


Selbst wenn eine fachliche Qualifikation auf dem Papier vorhanden ist, bringt das offenbar nichts: Eine überdurchschnittlich hoher Teill der Abgeordneten sind Juristen - und wie oft wurden in der Vergangenheit schon neue Gesetze vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert Grübel
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