05.01.2014, 17:36
(05.01.2014, 17:32)MMikee schrieb:(05.01.2014, 17:20)sagesesam schrieb: Wieso denn rechtlich bedenklich?
Sagesesam
Wie will Man(n) den erkauften Service im Falle einer Reklamation nachweisen?
Vorschlag: das Kauftelefonat nach Einverständnis aufzeichnen.
sicherlich sehr hypothetisch, aber bei diesem Preis sollte es eindeutig sein was Man(n) bekommt
Kannst Du doch im Pay6 nie. Ist halt doch keine einfache Ware.
Wird ficken blasen knutschen geben wir im Club auch.
Das subjektive Erlebnis. Tja das ist halt sehr unterschiedich und nun mal nicht vom Preis abhängig. Die Weiber ficken für 600 ganz sicher nicht besser besser oder schlechter wie für 300 oder auch für 150.-
Sagesesam