In der Überschrift stellst du die Hure mit drei Ausrufezeichen lauthals an den Pranger: “Betrug!!!”
Im Bericht jedoch schreibst du dass du nicht 100%ig ausschließen kannst, dass du selber das Missgeschick verursacht hast.
Dann aber ist deine Warnung nicht gerechtfertigt.
Ehrlicherweise kannst du nur folgendes behaupten: du glaubst zu 99 % dass sie dich beschissen hat.
Und wenn das eine Prozent zutrifft?
Im Bericht jedoch schreibst du dass du nicht 100%ig ausschließen kannst, dass du selber das Missgeschick verursacht hast.
Dann aber ist deine Warnung nicht gerechtfertigt.
Ehrlicherweise kannst du nur folgendes behaupten: du glaubst zu 99 % dass sie dich beschissen hat.
Und wenn das eine Prozent zutrifft?