AKK macht ernst...!
Die SZ berichtet heute auch darüber. Insgesamt sollen 7 Bordelle im Innenstadtbereich betroffen sein.

Wir gehen schweren Zeiten entgegen ...
Manchmal gibt es auch noch gute Nachrichten in schweren Zeiten:

"Saarbrücken: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Antrag des Betreibers einer Prostitutionsstätte gegen die von der Landeshauptstadt Saarbrücken Anfang 2019 erlassene Verordnung über das Verbot der Prostitution auf ihrem Gebiet entsprochen und diese teilweise für unwirksam erklärt, soweit hiervon der Betrieb von Prostitutionsstätten in einem eigens festgelegten Sperrbezirk verboten wird.

Der Senat hat entschieden, dass nicht für alle Bereiche des die gesamte Innenstadt der Landeshauptstadt erfassenden Sperrbezirks die notwendige Erforderlichkeit zum Schutz der Jugend und des „öffentlichen Anstands“ festgestellt werden kann. Dies setze auch mit Blick auf die betroffenen Grundrechtspositionen der Prostituierten und Betreiber unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten voraus, dass das mit dem Verbot belegte Gebiet eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweise, etwa als Bereich mit hohem Wohnanteil sowie als Standort von Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet sei und sich deswegen gegen typischerweise mit der Ausübung der Prostitution verbundenen Belästigungen als besonders „sensibel“ erweise.

Dies könne trotz einer vergleichsweise sorgfältigen Aufarbeitung des Sachverhalts durch die seit 2018 erstmals zuständige Landeshauptstadt Saarbrücken für Teile des festgelegten Sperrbezirks, beispielsweise für das unmittelbare Umfeld des vom Antragsteller betriebenen Bordells im Umfeld des Saarbrücker Hauptbahnhofs nicht festgestellt werden. Das Gericht hat abschließend betont, dass die Entscheidung zum einen nicht die in der Verordnung bis auf wenige Ausnahmen im gesamten Stadtgebiet von Saarbrücken verbotene Straßenprostitution betrifft und zum anderen die Verpflichtungen des Antragstellers zur Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Anforderungen des seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetzes unberührt lässt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden."

Quelle: Breaking News/facebook
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Analog zu Saarbrücken heute auch in Neunkirchen.

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/po...t_100.html

Zitat:[...] Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die Anfang 2019 erlassene Sperrgebietsverordnung der Stadt Neunkirchen für Bordelle in der Stadt gekippt. Zwei Bordellbetreiber hatten dagegen geklagt. [...]
Want to make feminism panic? MGTOW!
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Ich habe heute gelesen, dass in Hamburg darüber nachgedacht wird, unter gewissen Hygieneauflagen das Gewerbe wieder zuzulassen. Voraussetzungen sei, dass die Zahlen nicht weiter steigen.
In der Regel hat das ja einen Dominoeffekt ...
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Es geht wieder los!
Ab Samstag können Bordelle in Berlin wieder öffnen. Allerdings ist Sex noch verboten. Lediglich andere Tätigkeiten (nur was?) sind erlaubt.
Ab 1. September sollen auch "sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr unter strengen Auflagen" wieder zulässig sein.
Es ist davon auszugehen, dass andere Bundesländer nachziehen werden.
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Wie viele solcher Threads brauchen wir im Forum ?
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
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