Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland
Hätte Ich auch gerne, aber Steuern zahlen Sie auf dem Weg. Die 800 € Mädchen sind auch sicher die Spitzenverdienerinnen, bei den meisten Mädchen dürfte die Hälfte und weniger realistisch sein, womit sie unter dem Strich im Vergleich zum Otto-Normalverbraucher immer noch einen guten Bruttolohn einfahren, dafür müssen sie halt jeden Schwanz nehmen, den sie kriegen können ...

Was Ihnen davon bleibt nach Steuern, "Zimmermieten", "Clubeintritt" und überhöhten Preisen wie z.T. Wuchermieten für ihre Wohnungen, weil sie mit der Berufsangabe Prostituierte keine normale Wohnung mieten können will ich dann aber doch nicht wissen.
Wenn sie dann auch noch einen Zuhälter sponsoren müssen bleibt unterm Strich wahrscheinlich kaum was hängen.
"Du Mistkerl warst wieder bei dem billigen Flittchen."
"Gar nicht wahr! Sie war gar nicht billig."
Es bedanken sich: blow69,KingAdreena


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RE: Gesetzgebung zur Prostitution in Deutschland - von DocHolliday - 02.07.2017, 10:41