mp3 Urheberrecht?
#1
hallo

angenommen ich convertiere mir von einem Youtube Clip nur den Song,
was habe ich dann auf der platte, ein legales oder doch ein illegales mp3?


muggel
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Legal
ist genauso wie aus dem Radio aufnehmen
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aha ?
Ich gebe zu, überhaupt gar keine Ahnung davon zu haben, daher entschuldige ich mich, sollte meine Frage etwas "naiv" klingen :

Wo ist denn dann der Unterschied zwischen einer sozusagen extrahierten und einer "herkömmlich illegalen" mp3 ?
Also : wie beweise ich im Zweifel, dass ich diese mp3 beispielsweise aus `nem youtube-video herauskonvertiert habe ? Stehen diese Infos dann in diesen ID3-Tags ?


"Manche Leute kaufen sich von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen,die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen."
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Wenns immer so einfach wäre. Wenn der clip selbst kein illegaler Mitschnitt bzw. broadcast aus einer nur für den einzelnen Gebrauch bestimmten Version ist, sondern 'öffentlich' verbreitet wird (Analogie Radio/TV), dann kannst Du das Material aufnehmen und extrahieren und für Dich selbst nutzen. Aber Du kannst eine legale Kopie (immer nur für den persönlichen Gebrauch, wohlgemerkt) nicht von einer illegalen Version ziehen. Nur, wie kannst Du das immer zweifelsfrei feststellen?

torino
Wenn mir die Mutter giftige Blicke zuwirft, wenn mir der Vater die Thüre weist, wenn die Gouvernante keift, die Tanten schimpfen, die Bediente drohen, die Hunde bellen – dann ist's ein Vergnügen.
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tylerdurden schrieb:Also : wie beweise ich im Zweifel, dass ich diese mp3 beispielsweise aus `nem youtube-video herauskonvertiert habe ?

Zumindest vom hiesigen rechtsstaatlichen Prinzip "In dubio pro reo" ausgehend muss Dir nachgewiesen werden, dass Du die Datei halblegal gesaugt hast. I.d.R. tritt eine Beweislastumkehr erst in Kraft, wenn hinreichende Gründe gegen Dich sprechen. Sprich: Erst muss man Dir glaubhaft nachweisen, dass Du böse warst. Eine andere Checksumme der Datei wie die Checksummen der im Internet verfügbaren Dateien kann da schon erheblich zur Entlastung beitragen. Im übrigen wird die Checksumme schon alleine durch das Ändern der Tags verändert.
Das einzige Problem ist nur, dass heutzutage schon eine mitgeführte gebrannte und unbeschriftete CD oder DVD ausreichen können, dass irgendein durchgeknallter Richter eine Hausdurchsuchung anordnet.¹ Hat unter anderem etwas damit zu tun, dass er um einen Antrag zu genehmigen deutlich weniger Arbeit hat als wenn er ihn ablehnt. Bei einer Ablehnung muss er nämlich noch eine hinreichende Begründung dazu verfassen. Bei der Genehmigung wird i.d.R. einfach die Begründung aus dem Antrag übernommen... Augen Roll

tylerdurden schrieb:Stehen diese Infos dann in diesen ID3-Tags ?
Nein. Ganz abgesehen davon, dass sich die Tags sehr leicht ändern lassen.

Gruß von m2c,
der seine MP3s alle selbst aus seinen eigenen CDs oder denen von Bekannten generiert hat weil die Qualität doch meistens arg zu wünschen übrig lässt. Unter VBR mit Mindestquali 192kBit kommt mir nichts ins Haus.


¹: Ist leider wirklich schon passiert: Ein Jugendlicher wurde am HBF Düsseldorf einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei fiel dem Cop eine gebrannte und unbeschriftete DVD auf, was den Amtsschimmel kräftig zum Wiehern gebracht hat. Nur dumm, dass es der Sohn eines Lokalpolitikers war, dem die komplette Durchsuchung seines Hauses absolut nicht gefallen hat. Link dazu müsste ich erst noch raussuchen. Müsste aber auf lawblog.de gewesen sein.
Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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