Jugendpornografie (§ 184c StGB)
Zitat:Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden.
Zitat:Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
http://www.spin.de/forum/20/-/b13d
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html

Das Gesetz ist am 5.11.2008 in Kraft getreten.

Wir möchten darum bitten, dass kein Material verlinkt wird, welches als jugendlich eingestuft werden könnte. Besonders betroffen sind dabei natürlich Bilder.

Sollten hier entsprechende Seiten auffallen bitten wir um eine Mitteilung an einen Moderator, damit die entsprechenden Sachen entfernt werden.

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Lustwandel
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)