Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
(22.01.2017, 19:07)Dummkopf schrieb: Warum sollte da exklusiv eine Gewerbetreibende Prostituierte eine Ausnahme bekommen. Bislang ist das Gewerbe Prostitution ein völliger Graubereich, und das obwohl dieses Gewerbe außerordentlich viele Straftäter anzieht (Zuhälter, Menschenhändler).

Im Prinzip sind Meldepflicht und Gesundheitsberatung nur ne Angleichung an alle anderen Gewerbe und unsere Gesetze. Find ich vollkommen in Ordnung - auch um die Prostitution mehr und mehr aus der Schmuddelecke zu holen, und um sie zu einem normalen Gewerbe zu etablieren.

Das sieht so aus, es ist aber nicht so. Informiere dich bitte genauer, was die Hintergründe der Meldepflicht und der Beratung wirklich sind und was diese Maßnahmen bewirken. Da gibt es etliche Leute, die sich dazu gemeldet haben, die sich seit Jahren damit befassen. (Lies mal runder Tisch NRW). Die Regierung hat alle Erfahrungswerte ignoriert und mit dem Gesetz einfach nur ihren Willen durchgesetzt. Sie wollen das so, ob das Sinn macht oder nicht war ihnen egal. Es dient zum Stimmenfang für die nächste Wahl: Was haben wir nicht tolles geleistet. Die wenigsten kennen sich aus.

Wollte man den Beruf aus der Schmuddelecke holen, würde man ihn als Beruf etablieren, genau das Gegenteil ist der Fall. Volljährige Menschen dürfen nicht entscheiden was sie tun, > 21 jährigen müssen alle 2 Jahre zur Nachschulung, wie man Kondome verwendet und dass es Geschlechtskrankheiten gibt. Das ist doch albern. Der Graubereich existiert nur, weil der Beruf nicht etabliert ist.

Es gibt in keinem Beruf eine Meldepflicht, nur in diesem, was soll das ? Das ist eine Ungleichbehandlung, die nur ein Ziel hat, Prostituion zu reduzieren. Sowas verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das kann man nur tun, wenn sich etwas stark verschlechtert hätte und der Bund eingreifen muss.

Wir haben seit 2002 eine Verringerung der Straftaten in diesem Bereich (beim BKA nachzulesen), trotzdem nimmt der Bund den Ländern die Gesetzeshoheit dafür ohne erkennbaren Grund ab. Das fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundes. Wenn nur ein Bundesland dagegen klagen würde, wäre das Gesetz Makulatur. Der Einfluss der GroKo ist so hoch, dass sich kein Land dagegen auflehnt (wie damals Hamburg beim Betreuungsgeld).

Tatsache ist und bleibt. Dieser Beruf ist keiner, er wird nur akzeptiert UND man unterstellt den Frauen grundsätzlich, sowas kann man aus freien Stücken gar nicht machen.
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(22.01.2017, 19:27)Cicassos schrieb: Es gibt in keinem Beruf eine Meldepflicht, nur in diesem, was soll das ? Das ist eine Ungleichbehandlung, die nur ein Ziel hat, Prostituion zu reduzieren. Sowas verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das kann man nur tun, wenn sich etwas stark verschlechtert hätte und der Bund eingreifen muss.

Doch gibt es. Wiederkehrende  Nachschulungspflichten und Untersuchungen für LKW, bzw. Busfahrer.
Regelmäßige Schulungen gemäß behörlicher Auflage für Personen die mit Gefahrstoffen umgehen. 
Dreijährige Untersuchungspflichten für Bauarbeiter die mit Gefahrstoffen umgehen mit ärztlicher
Abschlußbesprechung.  uva.

Gruß Erlenking  Winke
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(22.01.2017, 19:27)Erlenking schrieb: Hallo,

ich möchte mit   k e i n e r  Zwangsprostituierten ficken. Insofern finde ich Teile des neuen Gesetzes durchaus sinnvoll. Auch im Hinblick auf
Hygiene finde ich die erforderliche Anmeldung von Wohnungspuffs o.k.

Warum soll für einen Puff andere Meldebedingungen gelten, als z.B. für eine Kneipe, ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Handwerksbetrieb.

Jeder der ein Gewerbe ausübt muss dies hierzulande anmelden.

Gruß Erlenking  Winke
Das Gesetz hat mit Vermeidung von Zwangsprostitution NICHTS zu tun. Die Regeln dafür findet man im Strafrecht und da gehören sie auch hin.

Warum sollten für einen Puff andere Bedingungen gelten ? Warum führt man dann Sonderregeln ein ?? Hähh ?
Gibt es irgendeinen selbständigen Handwerker, der erst an dem Ort zum Amt gehen muss, damit er dort arbeiten kann ?
Jeder Puff, der z.B. Alkohol ausschenkt, muss sich an die Regeln des Gaststättengewerbes halten. Hygiene, Toiletten, Küche, etc. Auch heute schon.

Informiere dich doch bitte erst einmal was ein Wohnungspuff überhaupt ist. Was er heute ist und was er zukünftig ist oder nicht mehr ist.
Heute ist ein Wohnungspuff eine Wohnung in der Frauen wohnen, die dort arbeiten (also Sex DL anbieten). Voraussetzung ist, sie müssen beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein (Voraussetzung für das Wohnen). Das ist nicht die Meldepflicht wie in dem neuen Gesetz.
Zukünftigt dürfen sie dort nicht einmal mehr wohnen, weil Wohnung und Arbeit zu trennen sind. D.h. sie brauchen eine separate Schlafstelle.
Macht das irgendeinen Sinn ? Gibt es andere Selbständige denen man vorschreibt, sie dürfen in ihrem Büro nicht schlafen ? Nein.
Diese Art von arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es heute zwar in anderen Berufen, aber nur für Angestellte. Das gibt es in der Prostitution doch so gut wie gar nicht.

Wenn sich heute zwei Frauen entschließen, in ihrer Wohnung Sex-DL anzubieten können sie das tun. Zukünftig geht das nur noch bei einer. Ist eine zweite dort, ist es ein Gewerbebetrieb, der Standards erfüllen muss, die er in der Regel nicht haben kann (z.B. zweites Bad.) und die auch keinen Sinn machen. 

Lies doch bitte erst einmal das Gesetz UND die Ausführungen der gegnerischen Seiten und argumentiere nicht so dünn daher...
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(22.01.2017, 19:40)Erlenking schrieb:
(22.01.2017, 19:27)Cicassos schrieb: Es gibt in keinem Beruf eine Meldepflicht, nur in diesem, was soll das ? Das ist eine Ungleichbehandlung, die nur ein Ziel hat, Prostituion zu reduzieren. Sowas verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das kann man nur tun, wenn sich etwas stark verschlechtert hätte und der Bund eingreifen muss.

Doch gibt es. Wiederkehrende  Nachschulungspflichten und Untersuchungen für LKW, bzw. Busfahrer.
Regelmäßige Schulungen gemäß behörlicher Auflage für Personen die mit Gefahrstoffen umgehen. 
Dreijährige Untersuchungspflichten für Bauarbeiter die mit Gefahrstoffen umgehen mit ärztlicher
Abschlußbesprechung.  uva.

Gruß Erlenking  Winke
 
Unglaublich. Das meinst du nicht ernst, oder. Findest du das vergleichbar ? Ist Prostituierte ein Beruf ? Mit Ausbildung etc. ?

Mit welchen Gefahrstoffen geht denn eine Prostituierte um ? Macht es Sinn einer erwachsenen Frau im regelmäßigen Abstand zu erzählen, dass sie Kondome benutzen soll, weil sie evt. sonst krank wird. Oder wie sie die Bein breit zu machen hat ?
Damit unterstellt man doch erwachsenen Menschen, dass sie zu blöd sind, um sowas selbst zu wissen.
d.h.---> Kindergarten ist das.

d.h. dann aber auch:
das Ziel der Beratung ist ein anderes !!! Man will die gar nicht beraten. Die Beratung heißt nur so.
Man will Zwangsprostituierte mit ungeschultem Personal erkennen und das ist Schwachsinn.
Dafür benötigt man eine psychologische Ausbildung und langjährige Praxis. Das funktioniert nicht.
Man wird tausende Frauen mit Berufverbot belegen, weil man glaubt, in einer unsicher erscheinenden Frau eine Zwangsprostituierte erkannt zu haben.

Ich habe die gesamte Gesetzesbildung monatelang verfolgt. Ich hatte aber auch Zeit dafür mich damit auseinanderzusetzen.
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Hallo zusammen  Winke ,

also ich gebe zu ich habe das neue Gesetz nicht komplett gelesen etc. aber ich finde allein schon die beiden von FK Cicassos angeführten Neuerungen im Bereich Wohnungspuff und Meldegesetz schon eine Zumutung
für die Mädels.... Verwirrt  
Das mit der Meldepflicht, wie soll das gehen wenn eine CDL den Club wechselt, mal so zwischendurch vielleicht nur für 1 oder 2 Wochen.....im Gewebeamt z.B. Sinsheim abmelden und in Darmstadt anmelden, nach 1 Woche wieder umgekehrt????? Aufsmaul  Das soll ausschliesslich dazu dienen den Mädels komplett den Job zu verderben, bzw. alles unnötig zu verkomplizieren....die arbeiten doch im Moment auch nicht illegal...soweit ich weiss muss sich doch jede mit Ausweis im Club registrieren auch wegen der Pauschalsteuer,....das müsste doch als Meldung genügen... Grübel

Das wäre ja so als wenn ich als AD Mitarbeiter einen Kunden in einer anderen Stadt besuche und deswegen mich beim dortigen Gewerbeamt ummelden müsste ....so ein Schwachsinn  Verärgert das macht doch niemand mit.....
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und was auch gerne übersehen wird: die grundgesetzlich garantierte unverletzbarkeit der wohnung wird mit diesem gesetz auch ausgehebelt! sobald es sich um eine "fickwohnung" handelt, dürfen zukünftig dort jederzeit ansatzlose kontrollen durchgeführt werden!
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(22.01.2017, 19:42)Cicassos schrieb: ? Hähh ?
Gibt es irgendeinen selbständigen Handwerker, der erst an dem Ort zum Amt gehen muss, damit er dort arbeiten kann ?

Ja gibt es. Überwachungspflichtige Arbeiten müssen den zuständigen GAA´s gemeldet werden, bzw. genehmigt werden.

Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Was glaubt Ihr, was sich mit der Melde-und Beratungspflicht ändert.
Habt Ihr Angst, das es demnächst keine 18-jährigen osteuropäischen AO-Nutten mehr gibt, die Ihr für billiges Geld in irgendeiner
 Drecksbude ficken konnt ? 

Gruß Erlenking  Winke
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#28
(22.01.2017, 19:27)Cicassos schrieb:
(22.01.2017, 19:07)Dummkopf schrieb: Warum sollte da exklusiv eine Gewerbetreibende Prostituierte eine Ausnahme bekommen. Bislang ist das Gewerbe Prostitution ein völliger Graubereich, und das obwohl dieses Gewerbe außerordentlich viele Straftäter anzieht (Zuhälter, Menschenhändler).

Im Prinzip sind Meldepflicht und Gesundheitsberatung nur ne Angleichung an alle anderen Gewerbe und unsere Gesetze. Find ich vollkommen in Ordnung - auch um die Prostitution mehr und mehr aus der Schmuddelecke zu holen, und um sie zu einem normalen Gewerbe zu etablieren.

Es gibt in keinem Beruf eine Meldepflicht, nur in diesem, was soll das ? Das ist eine Ungleichbehandlung

Das ist keine Ungleichbehandlung. Im Gegenteil: die bisherige Ungleichbehandlung wird aufgehoben, weil jeder Gewerbetreibende - außer bisher den Prostituierten - sein Gewerbe an dem Ort melden muss, wo er es ausübt.

Alles andere ist auch Bananenrepublik.

Versteh auch nicht warum man wegen so ner Selbstverständlichkeit überhaupt so nen Wind machen kann. Plötzlich seid ihr alle Hurenversteher, wenn es darum geht, dass Huren möglichst wenig Auflagen bekommen.

Wenn Huren aber ihre Rechte in die eigene Hand nehmen, und sich "gewerkschaftlich" absprechen, diese oder jene Dienstleistung nur noch gegen Aufpreis anzubieten, dann ist es schnell vorbei mit der "Hurenversteherei". Dann ist der Aufschrei der gleichen Leute plötzlich riesen groß - wie man hier in etlichen Threads immer wieder sieht.... Lachen
Es bedanken sich: Erlenking,Woller
#29
(22.01.2017, 20:11)stuermi schrieb: und was auch gerne übersehen wird: die grundgesetzlich garantierte unverletzbarkeit der wohnung wird mit diesem gesetz auch ausgehebelt! sobald es sich um eine "fickwohnung" handelt, dürfen zukünftig dort jederzeit ansatzlose kontrollen durchgeführt werden!

Ne "Fickwohnung" ist ein Gewerbebetrieb. Ansatzlose Kontrollen gibt es in fast allen Gewerbebetrieben. Oder willst du das überall abschaffen, und damit Schwarzarbeit oder Verstößen gegen Hygienevorschriften wie z.B. in Restaurants Tür und Tor öffnen?
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(22.01.2017, 19:55)Cicassos schrieb:  
 Macht es Sinn einer erwachsenen Frau im regelmäßigen Abstand zu erzählen, dass sie Kondome benutzen soll, weil sie evt. sonst krank wird. Oder wie sie die Bein breit zu machen hat ?
Damit unterstellt man doch erwachsenen Menschen, dass sie zu blöd sind, um sowas selbst zu wissen.
d.h.---> Kindergarten ist das.
Wenn ein 18-jähriges Mädel aus den rumänischen Karparten, die kein Wort Deutsch spricht, für sich beschliest, nach 
Deutschland zu kommen, um sich für Geld AO in Arsch ficken zu lassen, dann macht ein Beratungsgespräch durchaus
Sinn.
Gruß Erlenking  Winke
Es bedanken sich: Woller
(23.01.2017, 03:45)Erlenking schrieb: Wenn ein 18-jähriges Mädel aus den rumänischen Karparten, die kein Wort Deutsch spricht, für sich beschliest, nach 
Deutschland zu kommen, um sich für Geld AO in Arsch ficken zu lassen, dann macht ein Beratungsgespräch durchaus
Sinn.

Da hilft kein Beratungsgespräch, dann muss derjenige gefunden werden und der dafür verantwortlich ist und der gehört hinter Gitter.
Im Beratungsgespräch wird sie niemandem etwas dazu sagen können, weil niemand sie versteht. Das Aushändigen eines Zettels in Rumänisch und die Unterzeichnung wird in so einem Fall die Regel sein.
Aber es gibt natürlich junge Frauen, die über Bekannte, Freundinnen oder Verwandte (Schwestern, Cousinnen usw) hierher kommen.
Und das ohne Zutun eines Zuhälters und Menschenhändlers.

Aber: die Mehrzahl der Frauen in diesem Bereich sind älter als 18 Jahre, und wenn sie aus Rumänien kommen, wo sie in der Fabrik 250€ im Monat verdienen können, haben sie bei mir allen Respekt, dass sie hier diesen Job machen um Kinder und Familie durchzubringen und sich einen Lebenstandard zu erarbeiten, Wohnung, Auto oder Haus zu kaufen.

Aber du hast ja auch Recht , es gibt sicher Frauen, die ausgenutzt werden. Der Polizei sind diese Wohnungen oder Bordelle auch bekannt. Das Problem ist es, das nachzuweisen. Aber in Zeiten in denen jahrelang Mittel gekürzt werden, kann das nicht funktionieren.

Zitat:Dummkopf:
Ne "Fickwohnung" ist ein Gewerbebetrieb. Ansatzlose Kontrollen gibt es in fast allen Gewerbebetrieben.

Achso, und da findest du es normal, dass man Menschen beim Sex unterbricht um eine Passkontrolle zu machen ?
Das gab es vor ein paar Wochen in Hamburg im Flat-99. Nichts haben sie gefunden, aber schau dir mal die Verwüstung an die man hinterlassen hat, alle Türen wurden aus den Rahmen gebrochen, weil das Fickzimmer abgeschlossen wurde. Wer zahlt das nun? Die Bullen ? Nein, sicher nicht.

Zitat:Dummkopf:
Das ist keine Ungleichbehandlung. Im Gegenteil: die bisherige Ungleichbehandlung wird aufgehoben, weil jeder Gewerbetreibende - außer bisher den Prostituierten - sein Gewerbe an dem Ort melden muss, wo er es ausübt.

Du verwechselt da was. Eine Hure ist kein Gewerbebetrieb, die ist in der Regel selbständig. Selbständige, die in D steuerlich angemeldet sind (und mehr benötigt man dafür nicht) müssen sich nicht beim Amt anmelden, wenn sie an einem anderen Ort tätig werden. Jede Hure in D hat selbstverständlich eine Steuernummer. Dafür muss sie sich nicht outen, dass sie Geld für Sex nimmt. Im Übrigen darf das heute auch nicht gespeichert werden, wenn sie das angeben würde, was es zu gesellschaftlichen Nachteilen führen kann. Der Job ist gesellschaftlich nicht anerkannt.
Noch einmal: informiere dich !!

Zitat:Erlenking:
Ja gibt es. Überwachungspflichtige Arbeiten müssen den zuständigen GAA´s gemeldet werden, bzw. genehmigt werden.

Achso, vögeln ist jetzt überwachungspflichtig ?? Wo lebst du denn ? Was ist denn daran überwachungspflichtig ?

Du begreifst es immer noch nicht. Hier werden Grundrechte ausgehebelt, Sonderegeln eingeschoben, ohne dass es einen Grund dafür gibt.
Der eigentliche Grund sind die Moralvorstellungen der GroKo, die man durchsetzen will.
Auch AO wirst du nie verbieten können, sowas ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Frag mal die Huren im Frankfurter BHV.
Aber die Grundvorstellung, dass sich 18 jährige AO Nutten in D grundsätzlich und überall für € 20 in den Arsch ficken lassen, ist jenseits der Realität.


Zitat:Erlenking:
Wenn Huren aber ihre Rechte in die eigene Hand nehmen, und sich "gewerkschaftlich" absprechen, diese oder jene Dienstleistung nur noch gegen Aufpreis anzubieten, dann ist es schnell vorbei mit der "Hurenversteherei". Dann ist der Aufschrei der gleichen Leute plötzlich riesen groß - wie man hier in etlichen Threads immer wieder sieht..

In diesem Land gibt es Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. In einige Region gibt es höhere Preise in anderen niedrigere. So ist das. Jeder Frau steht es frei, bestimmte Preise zu verlangen, ob sie damit durchkommt, ist eine andere Frage.
Man hätte eine Gewerbeordnung für diesen Bereich machen können und diese auch so nennen. Tut man aber nicht, weil man keine Gleichschaltung will. Im Jahr 2017 ist es immer noch nicht normal, dass jemand Sex gegen Geld anbietet. Für mich ist das das normal.ste der Welt, seid Jahrtausenden passiert das.
Es bedanken sich: stuermi
(23.01.2017, 00:39)Dummkopf schrieb: Ne "Fickwohnung" ist ein Gewerbebetrieb. Ansatzlose Kontrollen gibt es in fast allen Gewerbebetrieben. Oder willst du das überall abschaffen, und damit Schwarzarbeit oder Verstößen gegen Hygienevorschriften wie z.B. in Restaurants Tür und Tor öffnen?

ok, zunächst muss ich mich entschuldigen, ich wollte "anlasslos" und nicht ansatzlos schreiben.

zu deiner aussage mit dem gewerbebetrieb hier mal ein auszug aus einem juristischen kommentar zum grundgesetz:

"Wie ist eine Wohnungsdurchsuchung gem. §§ 102 ff. StPO mit Art. 13 GG zu vereinbaren?

Art. 13 Abs. 1 GG bestimmt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der Begriff der Wohnung ist in Art. 13 GG umfassend zu verstehen. Jeder nicht allgemein zugängliche feststehende, fahrende oder schwimmende Raum, der zur Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht wird, ist im Sinne von Art. 13 GG eine Wohnung. Wohnung ist hiernach der zu Aufenthalts- oder Arbeitszwecken bestimmte und benutzte Raum einschließlich der Nebenräume und des angrenzenden umschlossenen freien Geländes, auch Tageszimmer, Hotelzimmer, Keller, Speicher, Treppen, Wohnwagen, Wohnschiffe, nicht aber bloße Verkehrsmittel (Kraftwagen). Ebenso fallen die nicht allgemein zugänglichen Geschäfts- und Büroräume, Personalaufenthaltsräume, Arbeitshallen, Werkstätten, Garage, Schuppen, Ställe, Scheunen und ähnliche Räume, nicht aber der Unterkunftsraum eines Soldaten oder Polizeibeamten unter den Begriff des geschützten Raumes (Maunz-Dürig; Grundgesetz Kommentar; Maunz; § 13, Rdnr. 3c). Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (BVerfGE 42, 212 (219)). In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 <107>). In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 51, 97 (107); 96, 27 (40)). Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält."

du siehst, auch in einen gewerbebetrieb darf die polizei nicht einfach so jederzeit und in jeden raum eindringen! dies wird mit dem neuen gesetz jedoch möglich und ist daher auch teil der angestrebten verfassungsklage.
Es bedanken sich: Jerry,RamsesII
An Cicassos:  das nachstehende Zitat ist nicht von mir, bitte korrigieren. Danke

Zitat:
Erlenking:
Wenn Huren aber ihre Rechte in die eigene Hand nehmen, und sich "gewerkschaftlich" absprechen, diese oder jene Dienstleistung nur noch gegen Aufpreis anzubieten, dann ist es schnell vorbei mit der "Hurenversteherei". Dann ist der Aufschrei der gleichen Leute plötzlich riesen groß - wie man hier in etlichen Threads immer wieder sieht..




Gruß Erlenking  Winke
#34
(23.01.2017, 08:01)Cicassos schrieb:
Zitat:Dummkopf:
Das ist keine Ungleichbehandlung. Im Gegenteil: die bisherige Ungleichbehandlung wird aufgehoben, weil jeder Gewerbetreibende - außer bisher den Prostituierten - sein Gewerbe an dem Ort melden muss, wo er es ausübt.
Du verwechselt da was. Eine Hure ist kein Gewerbebetrieb, die ist in der Regel selbständig. Selbständige, die in D steuerlich angemeldet sind (und mehr benötigt man dafür nicht) müssen sich nicht beim Amt anmelden, wenn sie an einem anderen Ort tätig werden. Jede Hure in D hat selbstverständlich eine Steuernummer. Dafür muss sie sich nicht outen, dass sie Geld für Sex nimmt. Im Übrigen darf das heute auch nicht gespeichert werden, wenn sie das angeben würde, was es zu gesellschaftlichen Nachteilen führen kann. Der Job ist gesellschaftlich nicht anerkannt.
Noch einmal: informiere dich !!

Schön mal mein Zitat verfälscht. Eine Hure ist eine GEWERBETREIBENDE und kein "Gewerbebetrieb" - oder willst du das abstreiten? Und ein Gewerbetreibender muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein besitzen - also nicht nur "eine Steuernummer".

Und in dem Ort, wo der Gewerbetreibende momentan (und einzig) sein Gewerbe ausübt, muss er sich bei der örtlichen Behörde auch anmelden. Wenn z.B. ein "fliegender Händler" von Stadt zu Stadt zieht, um dort in der jeweiligen Fußgängerzone einen Verkaufsstand zu betreiben, dann muss er das vorher bei der jeweiligen Stadt/Kommune genehmigen lassen - ansonsten handelt er illegal.
Es bedanken sich: Erlenking,Woller
#35
(23.01.2017, 08:01)Cicassos schrieb:
Zitat:Dummkopf:
Ne "Fickwohnung" ist ein Gewerbebetrieb. Ansatzlose Kontrollen gibt es in fast allen Gewerbebetrieben.

Achso, und da findest du es normal, dass man Menschen beim Sex unterbricht um eine Passkontrolle zu machen ?
Das gab es vor ein paar Wochen in Hamburg im Flat-99. Nichts haben sie gefunden, aber schau dir mal die Verwüstung an die man hinterlassen hat, alle Türen wurden aus den Rahmen gebrochen, weil das Fickzimmer abgeschlossen wurde. Wer zahlt das nun? Die Bullen ? Nein, sicher nicht.

Ja, das finde ich normal! Oder sollen die Polizisten erst mal ne Stunde Däumchen drehen, und warten, bis der werte Herr Freier abgespritzt hat?

Wieviel Türen wurden denn in Hamburg "aus den Rahmen gebrochen"? Wenn ein Zimmer abgeschlossen war, denk ich mal eine.
Und wenn der Betreiber sich weigert die Tür ordnungsgemäß zu öffnen, dann wird die halt mit Gewalt geöffnet. Das ist völlig normal bei ner Durchsuchung, und der Betreiber ist selbst dran schuld.
Es bedanken sich: Erlenking
Nach aktueller Rechtsprechung gilt eine Prostituierte tatsächlich als Gewerbetreibende und nicht als Freiberuflerin, mit allen daraus
resultierenden Konsequenzen...

Ich finde das nicht so ganz nachvollziehbar, da nach der klassischen Definition Freiberufler Dienstleistungen anbieten - im Gegensatz
zu den Gewerbetreibenden, die einen Handel betreiben oder Waren produzieren. Paßt aber irgendwie nicht auf Huren...

Andererseits gibt eine recht restriktive Liste von Berufen die als freiberufliche Tätigkeiten anerkannt sind , und dazu gehört der Huren-
"Beruf" definitiv nicht.

Also mal wieder eine widersprüchliche Regelung im deutschen Recht - nichtsdestotrotz, Prostituierte sind nach derzeitiger Rechts-
auslegung (im Gegensatz zu früheren Zeiten) nunmal Gewerbetreibende.
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)

Merkel muß weg!
Es bedanken sich: Erlenking
(23.01.2017, 13:16)Dummkopf schrieb: Und in dem Ort, wo der Gewerbetreibende momentan (und einzig) sein Gewerbe ausübt, muss er sich bei der örtlichen Behörde auch anmelden. Wenn z.B. ein "fliegender Händler" von Stadt zu Stadt zieht, um dort in der jeweiligen Fußgängerzone einen Verkaufsstand zu betreiben, dann muss er das vorher bei der jeweiligen Stadt/Kommune genehmigen lassen - ansonsten handelt er illegal.

wenn z.b. ein handwerker seinen betrieb in frankfurt angemeldet hat und bei einem kunden in darmstadt fliesen legt, dann soll er sich in darmstadt noch mal anmelden müssen? ich glaube, da geht deine fantasie etwas mit dir durch Grübel
Hallo stuermi,

nimm mal den Bäcker, der eine Filiale in Darmstadt eröffnen will, der muss sich dann dort auch nochmal anmelden.

Die SDL, die von Wohnung zu Wohnung ziehen will, würde in jeder Wohnung einen Puff betreiben, der angemeldet werden 
muss. Umgehen lässt sich nur dadurch, wenn sie in bereits gemeldeten Bordellen arbeitet, dann ist es ihr unbenommen durch die Lande
zu ziehen.

Gruß Erlenking  Winke
#39
(23.01.2017, 14:04)stuermi schrieb:
(23.01.2017, 13:16)Dummkopf schrieb: Und in dem Ort, wo der Gewerbetreibende momentan (und einzig) sein Gewerbe ausübt, muss er sich bei der örtlichen Behörde auch anmelden. Wenn z.B. ein "fliegender Händler" von Stadt zu Stadt zieht, um dort in der jeweiligen Fußgängerzone einen Verkaufsstand zu betreiben, dann muss er das vorher bei der jeweiligen Stadt/Kommune genehmigen lassen - ansonsten handelt er illegal.

wenn z.b. ein handwerker seinen betrieb in frankfurt angemeldet hat und bei einem kunden in darmstadt fliesen legt, dann soll er sich in darmstadt noch mal anmelden müssen? ich glaube, da geht deine fantasie etwas mit dir durch Grübel

Der Vergleich hinkt. Eine selbständige Prostituierte hat idR keinen "Betriebssitz", von dem sie aus woanders hin gebucht wird - vielleicht mal mit der Ausnahme von Escort (die müssen natürlich nicht melden, wenn sie von Frankfurt nach Offenbach gebucht werden). Aber wenn man als Selbständiger ständig (ausschließlich) in einer anderen Stadt/Gemeinde seinem Broterwerb nachgeht, dann ist jedes mal eine Anmeldung fällig.
(22.01.2017, 20:40)Erlenking schrieb: Im Übrigen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Was glaubt Ihr, was sich mit der Melde-und Beratungspflicht ändert.
Habt Ihr Angst, das es demnächst keine 18-jährigen osteuropäischen AO-Nutten mehr gibt, die Ihr für billiges Geld in irgendeiner
 Drecksbude ficken konnt ? 

Gruß Erlenking  Winke

Ich will einige Punkte klarstellen.

  1. Das Wort "Nutte" benutze ich nicht.
  2. Ich ficke keine Hure ohne Kondom. Ich kann selbst denken. Ich will noch lange gesund bleiben und noch viele Huren ficken. Im Auto benutze ich immer den Sicherheitsgurt weil ich denken kann. Egal ob es gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht.
  3. Ich ficke in keiner Drecksbude.