Klage "Prostituiertenschutzgesetz" / Donna Carmen
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(23.01.2017, 14:04)stuermi schrieb:
(23.01.2017, 13:16)Dummkopf schrieb: Und in dem Ort, wo der Gewerbetreibende momentan (und einzig) sein Gewerbe ausübt, muss er sich bei der örtlichen Behörde auch anmelden. Wenn z.B. ein "fliegender Händler" von Stadt zu Stadt zieht, um dort in der jeweiligen Fußgängerzone einen Verkaufsstand zu betreiben, dann muss er das vorher bei der jeweiligen Stadt/Kommune genehmigen lassen - ansonsten handelt er illegal.

wenn z.b. ein handwerker seinen betrieb in frankfurt angemeldet hat und bei einem kunden in darmstadt fliesen legt, dann soll er sich in darmstadt noch mal anmelden müssen? ich glaube, da geht deine fantasie etwas mit dir durch Grübel

Der Vergleich hinkt. Eine selbständige Prostituierte hat idR keinen "Betriebssitz", von dem sie aus woanders hin gebucht wird - vielleicht mal mit der Ausnahme von Escort (die müssen natürlich nicht melden, wenn sie von Frankfurt nach Offenbach gebucht werden). Aber wenn man als Selbständiger ständig (ausschließlich) in einer anderen Stadt/Gemeinde seinem Broterwerb nachgeht, dann ist jedes mal eine Anmeldung fällig.


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