Der große Kehraus? - Braunschweig räumt auf
#1
Frage 
Ich war letzte Woche mal wieder im Hagenmarktgebäude und hatte dort bei meiner momentanen Lieblingsdame ein absolut sensationelles Date. Der übliche Abschluss war dann beim Gehen die Frage nach ihrem nächsten Aufenthalt in BS. Daraufhin antwortete sie, dass es sehr unsicher sei, weil Braunschweig wohl gerne den Hagenmarkt dicht machen wolle Heul .
Sie bekam die Begründungen nicht ganz zusammen, aber es spielen nach ihrer Darstellung folgende Randbedingungen eine Rolle:
- Es sind irgendwelche neuen Papiere für die Frauen nötig
- Es wohnen neben den Gewerblichen Damen noch ganz normale Leute im Haus
- Schlafen und arbeiten in der selben Bude soll nicht sein
Sind das Vorboten des neuen Prostitutionsgesetztes, welches noch in Kraft tritt?
Ist das eine Braunschweiger Besonderheit, dass man dem Gewerbe den Platz innerhalb der Stadt nehmen möchte?
Sind andere Städte ebenso am umstrukturieren?
Fragen über Fragen. Leider habe ich mich bisher weder mit dem obigen Gesetz wirklich ernsthaft beschäftigt, noch die Regionalpresse gelesen, in der wohl auch schon zu dem Thema geschrieben wurde.
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Es bedanken sich: Driver66
Ich erinnere mich, vor einigen Wochen war ein größerer Bericht in der BZ. Der Rat der Stadt hat nun beschlossen, dass sich die Damen polizeilich anmelden müssen, auch wenn sie nur für 1, 2 Wochen dort werkeln. Das betrifft nur die Wohnungen Hagenmarkt. Durch die Nichtanmeldung würden sie gegen geltendes Baurecht verstoßen....Die Stadt werde verstärkt kontrollieren.

Welche SDL wird das machen?

Es wäre schade, wenn deine Lieblingsdame deswegen nicht mehr nach BS kommen würde. Ich hatte immer noch nicht die Möglichkeit sie zu besuchen, wäre echt schade um diese Augenweide!

Der Jazzman
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Es bedanken sich: limbo,Driver66
(18.12.2016, 11:54)Pandab@r schrieb: - Schlafen und arbeiten in der selben Bude soll nicht sein
Grundsätzlich ist heute Wohnungsprostitution erlaut. Aber dabei muss sie dort wohnen, dazu ist eine Anmeldung "Wohnsitz" nötig.
Ohne dass man gemeldet ist, wohnt man dort nicht. Wenn man nicht wohnt ist es keine Wohnungsprostitution.

In Bezug auf das neue Gesetz ist es so, dass demnächst Schlafen in einer Prositutionsstätte wenn sie zum Prostitutionsgewerbe zählt und dass wäre eine Wohnung mit mindestens 2 Frauen, nicht mehr erlaubt ist. Wohnt sie dort allein sollte das weiter möglich sein, weil
"Wohnungsprostitution, die nach diesem Gesetz nicht erlaubnispflichtig und damit kein Prostitutionsgewerbe sind; dabei handelt es sich um die Konstellation, dass eine Wohnung ausschließlich durch die Inhaberin oder den Inhaber der Wohnung zur Ausübung der Prostitution genutzt wird, ohne dass eine dritte Person aus dieser Nutzung Gewinn zieht. "
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Es bedanken sich: Al-B.,limbo
#4
(19.12.2016, 10:54)Cicassos schrieb: [quote pid='881372' dateline='1482058493']
Grundsätzlich ist heute Wohnungsprostitution erlaut. Aber dabei muss sie dort wohnen, dazu ist eine Anmeldung "Wohnsitz" nötig.
Ohne dass man gemeldet ist, wohnt man dort nicht. Wenn man nicht wohnt ist es keine Wohnungsprostitution.

In Bezug auf das neue Gesetz ist es so, dass demnächst Schlafen in einer Prositutionsstätte wenn sie zum Prostitutionsgewerbe zählt und dass wäre eine Wohnung mit mindestens 2 Frauen, nicht mehr erlaubt ist. Wohnt sie dort allein sollte das weiter möglich sein, weil
"Wohnungsprostitution, die nach diesem Gesetz nicht erlaubnispflichtig und damit kein Prostitutionsgewerbe sind; dabei handelt es sich um die Konstellation, dass eine Wohnung ausschließlich durch die Inhaberin oder den Inhaber der Wohnung zur Ausübung der Prostitution genutzt wird, ohne dass eine dritte Person aus dieser Nutzung Gewinn zieht. "


Nach dem obigen Textauszug muss sie dort nicht nur wohnen, sondern auch die Inhaberin der Bude sein. Damit dürfte die Wohnungsprostitution entweder deutlich unattraktiver werden für die Ladies, weil sie zusätzlich eine Unterkunft bezahlen müssten oder der Markt der Unterkünfte passt sich preislich an. Ansonsten murmelte mir jemand ins Ohr, dass man ja als Massageanbieterin offiziell arbeiten könnte und dann aber hinter verschlossener Tür die Freiheit hätte nach Belieben "Zusatzangebote" zu bieten. Engel
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(19.12.2016, 15:08)Pandab@r schrieb: [quote pid='881514' dateline='1482141256']
Nach dem obigen Textauszug muss sie dort nicht nur wohnen, sondern auch die Inhaberin der Bude sein. Damit dürfte die Wohnungsprostitution entweder deutlich unattraktiver werden für die Ladies, weil sie zusätzlich eine Unterkunft bezahlen müssten oder der Markt der Unterkünfte passt sich preislich an. Ansonsten murmelte mir jemand ins Ohr, dass man ja als Massageanbieterin offiziell arbeiten könnte und dann aber hinter verschlossener Tür die Freiheit hätte nach Belieben "Zusatzangebote" zu bieten. Engel

[/quote]
Eine Wohnungsinhaberin ist gleichbedeutend mit der Person, die dort wohnt. Die wird dann einen Mietvertrag haben. Dann ist alles gut.
Arbeiten dort mehrere und wohnen sie dort nicht ist es auch heute keine Wohnungsprostitution und die Stadt macht den Laden zu.
Demnächst ist eine Wohnung, in der mehrere arbeiten, ein Prostitutionsbetrieb, der genehmigungspflichtig ist. In Prostitutionsbetrieben darf man ab 01.07.2017 nicht mehr schlafen. Wohnungen, in der eine Person wohnt und arbeit, sind auch ab 01.07.2017 nicht genehmigungspflichtig.


Das bescheuerte bei dem neuen Gesetz ist, dass es unmöglich ist, dass 2 Frauen in einer Wohnung gleichberechtigt wohnen und arbeiten.
Einer wird immer unterstellt, dass sie die Bordellbetreiberin wäre.
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Es bedanken sich: Klark-Kent,grifi
Hallo,

und warum holen die Betreiber keine Genehmigung ?
Dann wäre doch alles gut.

Gruß Erlenkung  Winke
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(19.12.2016, 18:19)Erlenking schrieb: und warum holen die Betreiber keine Genehmigung ?
Dann wäre doch alles gut.

Du bekommst nicht so einfach eine Genehmigung für den Betrieb eines Bordells.Dafür brauchst du das Baumamt, evt. eine Gaststättenkonzession, Sanitärbereiche usw. usw.
Anders als in der Presse zu lesen ist dieses erheblich schwieriger als eine Genehmigung für eine Pommesbude.

Noch einmal: ein Wohnungsbordell zeichnet sich dadurch aus, dass Frauen dort auch wohnen.
Wohnen sie dort nicht und dafür ist die behördliche Anmeldung des Wohnsitzes nötig, können sie nicht in ihrer Wohnung arbeiten.
Das dumme ist, du musst dich vorher mit dem Wohnsitz beim Ordnungsamt anmelden.
Wenn du dort nur wohnen willst, könntest du das mit einer Frist von ein paar Monaten tun. Das geht hier nicht.
Also: erst Wohnsitz anmelden, dann arbeiten, sonst illegal.

Aber auch ganz ehrlich:
sowas ist nun wirklich schnell hinzubekommen und wer das seinen Mieterinnen nicht mitteilt, ist dann auch selber schuld, wenn die Stadt den Laden dicht macht.
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