Die Fürsorge der Entscheidungsträger im Buntentag für unser aller Wohlergehen ist rührend und beruhigend. Allerdings sind zum vorgenannten Gesetz noch dringend weitere Ausführungsvorschriften zwingend erforderlich.
Welchen Handlungen sind als „sexuelle Handlungen“ definiert und fallen eindeutig unter die Kondomanlegepflicht?
ZK, Cunnilingus, A****lecken – aktiv/passiv, NS - aktiv/passiv, Körperbesamung, fingern etc.
Man möchte als HB ja nichts falsch machen und plötzlich mit dem Gesetz konfrontiert werden. Auch sind ansonsten eventuellen finanziellen Nachforderungen der CDL Tür und Tor geöffnet. Zur eindeutigen Klarstellung sollten in allen Verrichtungszimmern Tafeln mit den gesetzlichen Regularien für die og. sexuellen Praktiken ausgehängt werden. Bei Verrichtungsmöglichkeiten im Freien, z.B. im Gartenbereich von FKK-Clubs, sind dort natürlich auch entsprechende Aushänge anzubringen.
Zusätzlich sollten diese Tafeln mit Bildern versehen sein, die auch für diejenige immer zahlreicher werdenden Kunden bzw. Dienstleisterinnen, die noch nicht so lange in diesem Land leben und noch nicht der hiesigen Sprache und Schrift mächtig sind, verständlich sind. Wie sieht es mit der Überwachung der neuen Vorschriften aus? Bei fehlender Überwachung bzw. Ahndung von Verstößen wird nur eine sehr mangelhafte Befolgung der selbigen der Fall sein – siehe Gurtanlegepflicht und Handyverbot im Auto. Hier würde nur eine lückenlose Videoüberwachung an allen Verrichtungsorten mit dreimonatiger Speicherpflicht der Aufnahmen Abhilfe bieten.
Fragen über Fragen?
Welchen Handlungen sind als „sexuelle Handlungen“ definiert und fallen eindeutig unter die Kondomanlegepflicht?
ZK, Cunnilingus, A****lecken – aktiv/passiv, NS - aktiv/passiv, Körperbesamung, fingern etc.
Man möchte als HB ja nichts falsch machen und plötzlich mit dem Gesetz konfrontiert werden. Auch sind ansonsten eventuellen finanziellen Nachforderungen der CDL Tür und Tor geöffnet. Zur eindeutigen Klarstellung sollten in allen Verrichtungszimmern Tafeln mit den gesetzlichen Regularien für die og. sexuellen Praktiken ausgehängt werden. Bei Verrichtungsmöglichkeiten im Freien, z.B. im Gartenbereich von FKK-Clubs, sind dort natürlich auch entsprechende Aushänge anzubringen.
Zusätzlich sollten diese Tafeln mit Bildern versehen sein, die auch für diejenige immer zahlreicher werdenden Kunden bzw. Dienstleisterinnen, die noch nicht so lange in diesem Land leben und noch nicht der hiesigen Sprache und Schrift mächtig sind, verständlich sind. Wie sieht es mit der Überwachung der neuen Vorschriften aus? Bei fehlender Überwachung bzw. Ahndung von Verstößen wird nur eine sehr mangelhafte Befolgung der selbigen der Fall sein – siehe Gurtanlegepflicht und Handyverbot im Auto. Hier würde nur eine lückenlose Videoüberwachung an allen Verrichtungsorten mit dreimonatiger Speicherpflicht der Aufnahmen Abhilfe bieten.
Fragen über Fragen?
Ein kluger Mann wird sich mehr Gelegenheiten verschaffen, als sich ihm darbieten (Francis Bacon)