10.01.2017, 20:18
(10.01.2017, 20:12)Griso schrieb: Stellt sich mir natürlich die Frage, wie wird das publik gemacht?
Zitat:Art. 82 Abs. 2 GG:
Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens
bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem
vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das
Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
Also regelmässig lesen: https://www.bgbl.de/ , Unwissenheit schützt vor strafe nicht.
Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
(Henry Louis Mencken)
(Henry Louis Mencken)