Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung
Interessant finde ich auch § 18 (2) Absatz 7 wonach Prostitutionsstätten bzw. die Räume, die für sexuelle Dienstleistungen gentutz werden, nicht als Wohn- und Schlafraum genutzt werden dürfen. Wenn ich das richtig interpretiere, dürfte der Job für einige DL finanziell schwieriger werden, wenn für das Wohnen/Schlafen ein weiteres Zimmer gemietet werden muss.

Bei Prostitution in der eigenen Wohnung kriegt die DL das ja vielleicht noch hin. Kann das Zimmer, welches für die sexuellen Dienstleistungen genutzt wird, dann bei der Einkommensteuererklärung Weia steuerlich geltend gemacht werden (Arbeitszimmer) Verwirrt ....

Sind mit Prostitutionsstätten nur bordellähnliche Einrichtungen, Laufhäuser etc. gemeint? Oder jede Stätte, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten werden?
Es bedanken sich: frauenversteher1980,RamsesII,Bronto8


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RE: Prostituiertenschutzgesetz 2016/2017 Infos und Umsetzung - von no.66 - 14.05.2017, 09:31
RE: Nachrichten & Presse zum Thema - von Jerry - 13.07.2015, 16:35
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Nannystaat D - von nobby - 08.01.2017, 11:33