Prostituiertenschutzgesetz 2017 - Maßnahmen, Vorgehen, Auswirkungen
(01.08.2017, 22:23)LaFee schrieb: ...kann sich ja jeder vorstellen,das alle Ämter,Krankenkassen und Angehörigen das verfolgen können!...

Innerhalb einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung könnte dann vermutlich jeder auf die entsprechenden Daten zugreifen, sehe ich auch so. 
Andere Behörden oder Krankenkassen jedoch nicht. Immerhin gilt das Sozialgeheimnis nach § 35 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I).
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